Schindler: EU-Kommission strengt Schadensersatzklage gegen Aufzugkartell an

Sie richten sich gegen die Konzerne Schindler, ThyssenKrupp, Kone und Otis. Das Gericht soll klären, ob die Unternehmen bei Installationen in EU-Gebäude in Brüssel und Luxemburg überhöhte Preise verlangt haben und auf welche Summen sich dies genau beziffern lässt. Auch die Wartungsverträge sollen überprüft werden. Die Absicht der Kommission war bereits am 12. Juni bekannt geworden.


Schadenersatzforderungen sollen erleichtert werden
Wettbewerbkommissarin Neelie Kroes erklärte, die Kommission gehe mit gutem Beispiel voran, um auch andere Opfer wettbewerbswidrigen Verhaltens zu ermutigen, vor nationalen Gerichten auf Schadensersatz zu klagen. Unter der Federführung von Kroes hat die Kommission im April vorgeschlagen, den Geschädigten von Verstössen gegen das EU-Wettbewerbsrecht die Forderung nach Schadenersatz zu erleichtern. Sie sollen entweder im Kollektiv oder über eine Organisation wie etwa ein Verbraucherschutzverband den Schaden einklagen können, der ihnen durch Kartellabsprachen von Unternehmen entstanden ist. Das Vorhaben ist umstritten, so warnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor einem «hohen Missbrauchpotential».


Kartellstrafe von 143,7 Mio. Euro gegen Schindler
Schindler war im vergangenen Februar von der Kommission mit einer Kartellstrafe von 143,7 Mio EUR Kartellstrafe belegt worden. Mit vier anderen Unternehmen hatte Schindler nach den Ermittlungen der Kommission den Markt für Aufzüge und Rolltreppen in den Benelux-Staaten und Deutschland über mindestens neun Jahre unter sich aufgeteilt. Abgesehen von den Preisabsprachen warf die Kommission den Unternehmen vor, den Markt für Wartungsaufträge verfälscht zu haben. Faktisch gehörten alle von den betreffenden Unternehmen abgeschlossenen Wartungsverträge aus dem Zeitraum 1995 bis 2004 auf den Prüfstand. (awp/mc/pg)

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