Schwyzer Betrugsfall schlägt Wellen bis nach Liechtenstein

Das Verhöramt des Kantons Schwyz hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und beschuldigt den Mann des gewerbsmässigen Betrugs und Verstössen gegen das Bankengesetz. Dafür ist eine Zuchthausstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz werde aller Voraussicht nach Anklage erheben, wie das zuständige Verhöramt des Kantons gestern mitteilte.

Sportsponsoring statt Anlage
Der Inhaber der in Pfäffikon ansässigen PFI Pro Futura Invest soll zwischen Februar 2004 und September 2005 von mindestens 625 Anlegern insgesamt 25,8 Mio. Franken entgegengenommen haben. Wie der Schwyzer Untersuchungsrichter Roland Meier auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda präzisierte, zahlten die Anleger zwischen 10’000 und 300’000 Franken oder Euro. Sie stammen vorab aus der Schweiz und aus Deutschland, aber auch aus Österreich, England und Liechtenstein. Vermittler hatten ihnen vorgemacht, mit dem Geld werde ein Gewinn bringender Handel mit Finanzinstrumenten betrieben. Doch diese Versprechen wurden vorsätzlich nicht eingehalten, wie das Verhöramt nach neunmonatigen Ermittlungen feststellte. Die Gesellschaften der Pro Futura seien weder Gewinn orientiert geführt worden, noch habe ein Handel stattgefunden. Vielmehr wurden 15,3 Mio. Franken in Scheingeschäfte und Rückzahlungen investiert sowie viel Sportsponsoring betrieben.


Liechtenstein wartet den Ausgang des Schweizer Verfahrens ab
Immerhin konnten 10,5 Mio. Franken auf Bankkonten in der Schweiz und im Ausland sichergestellt werden. Auf einem Bankkonto der Gesellschaft in Liechtenstein wurde zeitweise ein Betrag von 115’000 Franken gesperrt, wie der leitende Staatsanwalt Robert Wallner auf Anfrage mitteilte. Die Kontosperre sei Mitte April wieder aufgehoben und das Geld an den Konkursverwalter zum Zwecke der Befriedigung der Geschädigten überwiesen worden. Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben aufgrund einer Verdachtsmeldung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein eigenes Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Geldwäscherei eingeleitet. Im liechtensteinischen Strafverfahren werde jedoch der Ausgang des Schweizer Verfahrens abgewartet, sagte Wallner. Bei einer entsprechenden Bestrafung im Hauptverfahren bestehe die Möglichkeit, von der weiteren Verfolgung des Beschuldigten im Inland abzusehen. In einem getrennten Verfahren führt die liechtensteinische Staatsanwaltschaft zudem Vorerhebungen gegen eine liechtensteinische Treuhänderin wegen Verdachtes des Vergehens nach dem Sorgfaltspflichtgesetz.


Vorerhebungen gegen Treuhänderin
Als jahrelange Verwaltungsrätin der liechtensteinischen Tochtergesellschaft der Schwyzer Investmentfirma steht sie im Verdacht, die notwendigen Abklärungen sowie Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) unterlassen zu haben. Staatsanwalt Wallner hält aber fest, dass auch in diesem Fall die Unschuldvermutung gilt. Die Vermittler der Gelder werden laut dem Schwyzer Untersuchungsrichter Roland Meier strafrechtlich nicht belangt, da sie gutgläubig gehandelt hatten. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf den deutschen Staatsangehörigen, der in Pfäffikon wohnhaft war. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Die Strafuntersuchung gegen die Pro Futura Invest (Schweiz) AG war im September 2005 eröffnet worden. Im November hatte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) über die Pro Futura und deren Ableger in Triesenberg den Konkurs wegen Überschuldung eröffnet. Die Gesellschaften werden derzeit liquidiert. Bei den Gesellschaften selber ist nicht mehr viel zu holen. Die sicher gestellten Gelder werden vom Konkursliquidator anteilsmässig den Anlegern zurückerstattet.

(Vaterland/mc/hfu)

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