Session: Keine Einigung bei Gaskombikraftwerken

Denn der Bundesrat möchte damit eine allfällige Stromversorgungslücke überbrücken. In den Räten ist dies umstritten: Von linker Seite werden die Werke wegen der hohen CO2-Emissionen bekämpft, von bürgerlicher Seite wegen der Konkurrenz zu neuen Atomkraftwerken. Sowohl Klimaschützer als auch die Atomlobby wünschen sich hohe Hürden für Gaskombikraftwerke.


Kompensation von CO2-Emissionen
Im Zentrum steht die Frage, ob die Werke ihre CO2-Emissionen teilweise im Ausland kompensieren dürfen. Der Ständerat hat sich am Mittwoch deutlich dagegen ausgesprochen: Mit 29 zu 0 Stimmen hielt er daran fest, dass die Emissionen vollständig im Inland einzusparen seien. Der Vorschlag des Nationalrats, eine Kompensation von 30% im Ausland zuzulassen, blieb chancenlos. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit der Pflicht zu einer vollständigen Kompensation im Inland werde die Stromproduktion zu teuer.


«Über Nacht nachgerechnet»
«Wir haben über Nacht nachgerechnet», sagte Rolf Büttiker (FDP/SO). Müsse der CO2-Ausstoss im Inland kompensiert werden, koste dies 100 CHF pro Tonne; im Ausland seien es 30 CHF. Die Kliomwattstunde Strom verteure sich bei der Inlandkompensation um 0,6 Rappen. Damit werde der Betrieb von Gaskombikraftwerken verunmöglicht. Filippo Lombardi (CVP/TI) hielt dagegen, die Schweiz werde ihre Klimaziele nie erreichen, wenn nicht eine vollständige Kompensation im Inland vorgeschrieben werde. Das Gesetz müsse so ausgestaltet werden, dass die Krafwerke so wenig wie möglich betrieben würden. Mit ihnen sollte nur Spitzenstrom produziert werden, keine Bandenergie.


Sonderregelung für Chavalon?
Bundesrat Moritz Leuenberger gab seinerseits zu bedenken, es sei klimapolitisch sinnvoller, in der Schweiz Gaskombikraftwerke mit Auflagen zu betreiben als Strom aus Kohlekraftwerken ohne Auflagen zu importieren. Nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, ob für das Kraftwerk Chavalon im Unterwallis eine Sonderregelung gelten soll. Weil das frühere Ölwerk, das künftig als Gaswerk betrieben werden könnte, nicht in Siedlungsnähe liegt, kann die Abwärme nicht genutzt werden. Damit würde es die Vorgaben nicht erfüllen.


Nationalrat will keine «Lex Chavalon»
Der Bundesrat und der Ständerat möchten deshalb für das Werk eine Ausnahmeklausel einführen. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 18 zu 17 Stimmen entschieden, daran festzuhalten. Die Minderheit wollte dem Nationalrat folgen, der keine «Lex Chavalon» möchte. Der vorgeschriebene Wirkungsgrad müsse für alle Werke gelten, forderten die Minderheitsvertreter. Im Unterschied zu anderen Ölwerken sei Chavalon nicht zurückgebaut worden, gab Philipp Stähelin (CVP/TG) zu bedenken. Es gehe nicht an, das Werk nun dafür zu belohnen. Die Befürworter der Ausnahmeklausel machten geltend, das Werk sei auch regionalpolitisch wichtig. Das Gesetz geht zurück an den Nationalrat. (awp/mc/ps/15)

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