SIX Group erneuert die unabhängige Beschwerdeinstanz

Neu hinzugewählt wurden Dr.rer.pol. Niklaus Blattner (a.o. Professor emeritus für Nationalökonomie, Universität Basel, ehemaliger Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank), Dr. Christoph B. Bühler, LL.M. (Rechtsanwalt, Basel) und Dr. Jacques Iffland (Rechtsanwalt, Genf). Die Mitglieder wurden für eine Amtsperiode, welche Ende 2014 aufhört, gewählt.


Die unabhängige Beschwerdeinstanz ist die vom Börsengesetz vorgeschriebene Rekursinstanz für bestimmte Entscheidungen der Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange, wie beispielsweise den Widerruf der Effektenzulassung oder den Ausschluss eines Effektenhändlers. Sie ist zudem erste Instanz für gewisse Entscheide des Regulatory Board der SIX Swiss Exchange, wie beispielsweise die Verweigerung der Effektenzulassung. (SIX Group/mc/pg)

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