Ständerat sagt Ja zum Staatsvertrag mit den USA

Der Ständerat beschloss mit 24 zu 18 Stimmen, nicht auf den so genannten Planungsbeschluss einzutreten. Die Mehrheit der Bürgerlichen argumentierte, die Bankenregulierung dürfe nicht mit dem Staatsvertrag verknüpft werden. Auch eine Volksabstimmung zum Staatsvertrag soll es nach dem Willen des Ständerates nicht geben: Mit 27 zu 13 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.


Keine andere Wahl
Das Ja zum Staatsvertrag hatte sich in der Debatte abgezeichnet. Dem Parlament bleibe nichts anderes übrig, denn ein Nein hätte für die Schweiz gravierende Folgen, lautete der Tenor. «Ich schlucke den Vertrag», sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Auf dem Spiel stehe nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit der Schweiz. Gegen den Staatsvertrag sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Linken aus. Sie begründeten dies vor allem damit, dass nichts getan werde, um künftige Probleme mit den Banken zu vermeiden.


«Brand kein driites Masl mehr löschen»
So lange wir das Problem nicht grundsätzlich lösen und uns aus der Geiselhaft der Grossbanken befreien, sind wir als Land immer wieder erpressbar», sagte Anita Fetz (SP/BS). Simonetta Sommaruga (SP/BE) räumte ein, dass es zwar riskant sei, den Staatsvertrag abzulehnen. Noch viel riskanter sei es aber, die Grossbanken nicht zu regulieren. Die UBS habe schon zweimal gerettet werden müssen. «Ich kann nicht Hand bieten, ein drittes Mal den Brand zu löschen, wenn wir nicht gleichzeitig Brandschutzmassnahmen ergreifen», sagte Sommaruga.


Rechtssicherheit in Gefahr
Unbehagen löste der Vertrag bei viele Ratsmitgliedern auch deshalb aus, weil die rückwirkende Gültigkeit neuer Regeln die Rechtssicherheit in Frage stellt. «Ich habe auf die Verfassung geschworen», sagte Anita Fetz (SP/BS). Ein Ja zu diesem Vertrag sei damit nicht zu vereinbaren. Luc Recordon (Grüne/VD) stellte fest, er sein kein Freund des Bankgeheimnisses. Auf diese Weise dürfe es jedoch nicht abgeschafft werden. Mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten werde das Legalitätsprinzip geopfert, wonach sich staatliches Handeln stets auf eine Rechtsgrundlage stützen müsse.


Rückwirkende Gültigkeit wurde indes abgelehnt
Ein Antrag von Eugen David (CVP/SG) gegen die rückwirkende Gültigkeit wurde indes abgelehnt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf machte geltend, damit wäre der Vertrag hinfällig. Im Weiteren verteidigte sie das Vorgehen des Bundesrates. Dank dem Abkommen sei die UBS in den USA nicht angeklagt worden, gab sie zu bedenken.


Ja wohl auch im Nationalrat
Am kommenden Montag wird sich der Nationalrat mit dem Staatsvertrag befassen. Stimmt er ebenfalls zu, kann die Schweiz der USA im Zusammenhang mit 4450 UBS-Konten Amtshilfe leisten – und zwar nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung. Seit die SVP Zustimmung signalisiert hat, zeichnet sich auch in der grossen Kammer ein Ja ab. Zuvor hatte die SVP den Vertrag kategorisch abgelehnt, was der SP Gelegenheit bot, ihre Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen. Diese wollte der Bundesrat mit dem Planungsbeschluss erfüllen.


SVP-Zickzackkurs
Kurz vor Beginn der Session machte die SVP der SP aber einen Strich durch die Rechnung – und stellte ihrerseits Bedingungen für ein Ja. Sie handelte sich damit den Vorwurf ein, einen Zickzackkurs zu fahren, um strengere Regeln für Banken zu verhindern. Maximilian Reimann (SVP/AG) wehrte sich im Rat gegen diesen Vorwurf. Die SVP sei zum Schluss gekommen, dass ein Ja das geringere Übel sei. «Von Kehrtwende auf Druck der Grossbanken kann keine Rede sein.»


Wechselhafte poltische Welt
Dass der Schachzug der SVP ausschlaggebend war, machte das Votum von Rolf Schweiger (FDP/ZG) deutlich. Er erklärte, warum die Wirtschaftskommission des Rates ein Ja zum Planungsbeschluss empfohlen hatte – und machte keinen Hehl daraus, dass dies nur geschehen war, um dem Staatsvertrag zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entscheid sei vor vor mehr als zwei Wochen gefallen, sagte Schweiger. «Da war die politische Welt hinsichtlich des Staatsvertrages noch eine andere.» (awp/mc/ps/12)

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