Ständerat stimmt weiteren DBA zu

Gegen den erweiterten Informationsaustausch gemäss OECD-Standard mit Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar gab es keine Gegenstimme. Schon in der Frühlingssession hatte die kleine Kammer den geänderten Abkommen mit fünf anderen Staaten zugestimmt, darunter jenem mit den USA.


Keine Rechtshilfe bei geklauten Daten
Wie schon bei dieser ersten Serie ergänzte der Ständerat jedoch die Ratifizierungs-Beschlüsse: Er verlangt vom Bundesrat, dass er möglichst rasch ein Rahmengesetz zur Umsetzung der Amtshilfe vorlegt. Insbesondere Zwangsmassnahmen und Rekursrechte müssten im Schweizer Recht und nicht durch das Abkommen geregelt werden, sagte Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG). Mit dem Gesetz soll zudem die Amtshilfe in allen Fällen ausgeschlossen werden, in denen ein Staat auf der Basis von gestohlenen Daten um Hilfe ersucht. «Wir dürfen von unseren Vertragspartnern erwarten, dass sie legal vorgehen», sagte David.


Fiskalamtshilfegesetz in Arbeit  
Vorläufig werden die DBA auf der Basis einer Verordnung umgesetzt. Die Arbeiten am so genannten Fiskalamtshilfegesetz seien aber in Gang, sagte Hans-Rudolf Merz. Der Finanzminister stellte eine Vorlage noch vor Ende Jahr in Aussicht. Inzwischen sind 15 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet. Auslöser für die Neuverhandlungen war der zunehmende internationale Druck auf das Bankgeheimnis. Um die Schweiz aus dem Kreuzfeuer der Kritik zu bringen, beschloss der Bundesrat im März 2009, mit interessierten Staaten die DBA den Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens anzupassen.


SR gegen Gleichsetzung von Steuerhinterziehung und -betrug
Schwere Steuerhinterziehung soll in der Schweiz weiterhin nicht gleich behandelt werden wie Steuerbetrug. Der Ständerat hat sich am Montag mit 23 zu 10 Stimmen gegen eine Motion von Anita Fetz (SP/BS) ausgesprochen. Fetz argumentierte vergeblich, Steuerhinterziehung dürfe nicht weiter als Kavaliersdelikt behandelt werden. Der heutige Zustand sei stossend, kritisierte sie. Ein Handwerker, der die Bilanz um 100 Franken fälsche, komme an die Kasse. Wer ein Konto in Millionenhöhe jahrelang «vergesse», werde dagegen gnädig behandelt.


Merz fordert «Gesamtschau»
Eine Änderung dränge sich auch deshalb auf, weil die Schweiz den OECD-Standard übernommen habe und somit auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe leiste. «Es kann nicht sein, dass wir im Ausland anders vorgehen als im Inland.» Das Tempo für die Problemlösungen im Finanzbereich müsse jetzt endlich erhöht werden, forderte Fetz. Finanzminister Hans-Rudolf Merz versicherte ihr, der Bundesrat teile das Anliegen. «Wir müssen uns in der Tat überlegen, ob wir nicht das Fiskalstrafrecht anpassen», sagte Merz. Es brauche jedoch eine «Gesamtschau», und diese würde durch eine Überweisung der Motion erschwert.


Ungleiche Strafnormen
Merz gab zu bedenken, dass eine Gleichstellung von schwerer Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mit Problemen verbunden wäre. Für schwere Steuerhinterziehung könnten dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden, und diese seien grundsätzlich bedingt. Für andere Formen der Steuerhinterziehung würden dagegen Bussen drohen, die nicht bedingt wären. (awp/mc/ps/28) 

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