Steuerveranlagung

Bei der Einkommenssteuer beginnt es mit der Pflicht zu Selbstdeklaration durch die Steuerpflichtigen und führt über die amtliche Prüfung der Angaben zur definitiven Festsetzung des steuerbaren Betrages durch die Steuerbehörde (Steuereinschätzung, Einschätzungsentscheid).


Veranlagungsperiode
Die Veranlagungsperiode ist der Zeitraum vom Beginn einer Steuerveranlagung für eine Steuerperiode bis zum Beginn der Steuerveranlagung für die nächste Steuerperiode.


Veranlagungsverfügung
Die Steuerschuld wird dem Steuerpflichtigen mit einer Veranlagungsverfügung oder einem Veranlagungsentscheid eröffnet. Wenn der Steuerpflichtige mit dem in der Verfügung festgesetztem Steuerbetrag nicht einverstanden ist, stehen ihm die Rechtsmittel offen (vgl. Einsprache, Rekurs, Beschwerde).

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