Teilliquidation ? Kapitalherabsetzung ? Aktienrückkauf

Dabei macht die Gesellschaft ihren Aktionären für die Aktien ein Rückkaufangebot. Anschliessend werden die zurückgekauften Aktien mit den Reserven der Gesellschaft verrechnet und somit getilgt. Diesen Vorgang wird als Teilliquidation bezeichnet.

Für den privaten Aktionär sind die Steuerfolgen gravierend: die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Rückkaufspreis unterliegt der Einkommenssteuer und wenn es sich um eine schweizerische Gesellschaft handelt auch der Verrechnungssteuer (vgl. Nennwertprinzip). Bei einem Aktionär, welcher die Titel im Geschäftsvermögen hält, sind die Steuerfolgen unproblematisch. Bei der Einkommenssteuer wird lediglich die Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und dem Buchwert (vgl. Buchwertprinzip) besteuert.

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