UBS: Schleier über US-Steuerabkommen gelüftet

Diese Informationen waren mit Spannung erwartet worden. Denn bei Abschluss des Abkommens mit den USA im August war der Anhang dazu auf Druck der IRS nicht publiziert worden, um möglichst viele US-Steuersünder zur Selbstanzeige zu bewegen. Unter betrügerisches Verhalten falle zum Beispiel das Aufbauen eines Lügengebäudes oder das Einreichen falscher Unterlagen, um Vermögenswerte zu verschleiern, gaben das Bundesamt für Justiz und die Eidg. Steuerverwaltung am Dienstag in Bern bekannt.


Nur eine Handvoll Steuersünder hat sich freiwillig gemeldet
In der Steueraffäre der UBS mit den USA hat bis jetzt nur eine Handvoll US-Steuersünder freiwillig ihr Einverständnis gegeben, dass ihre UBS-Kontendaten von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) sofort an US-Steuerbehörden weitergegeben werden. «Bei uns sind die Zahlen, die uns direkt ermächtigt haben, ein solches Verfahren durchzuführen, an zwei Händen abzuzählen», sagte der Leiter der ESTV-Sonderorganisation, Hans-Jörg Müllhaupt, in Bern. Die Zahl sei also relativ belanglos.


4’450 UBS-Kunden betroffen
Insgesamt sollen Kontendaten von 4’450 UBS-Kunden, die schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug begangen haben, an die US-Steuerbehörde ausgeliefert werden. Davon seien 4’200 Kunden mit Wohnsitz in den USA, die zwischen 2001 und 2008 mehr als 1 Mio CHF auf nicht gemeldeten Konten direkt hielten und daran wirtschaftlich berechtigt waren. Zusätzlich müssen sie innerhalb von drei Jahren einen Ertrag von mindestens 100’000 Fr. erzielt haben. 


250 Teilhaber an Offshore-Gesellschaften ausgeliefert  
250 Fälle betreffen US-Staatsangehörige, die ungeachtet ihres Wohnsitzes zwischen 2001 und 2008 an Konten einer Offshore-Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt waren, wie der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Michael Leupold, erklärte. Diese müssen ein betrügerisches Verhalten an den Tag gelegt haben und ein Vermögen von 250’000 CHF besitzen. 


ESTV hat 900 Dossiers von UBS erhalten
Von den 4450 UBS-Kontendaten von US-Steuersündern hat die ESTV bisher 900 Dossiers von der Grossbank erhalten. Bereits 400 Schlussverfügungen seien unterschrieben worden, wonach die Daten an die USA ausgeliefert werden sollen. «Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende nächster Woche 500 Schlussverfügungen erlassen haben werden», sagte der Leiter der ESTV-Sonderorganisation, Hans-Jörg Müllhaupt, am Dienstag vor den Medien in Bern. Die ersten Schlussverfügungen würden in den nächsten Tagen an die UBS-Kunden verschickt.


Schlussverfügung rekursfähig
Nach Erhalt der Schlussverfügung könnten die Betroffenen innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Dieses Gericht entscheide dann endgültig. Wenn keine Beschwerde eingereicht werde, könnten die ersten Dossiers etwa im Januar von der Eidg. Steuerverwaltung an die US-Steuerbehörde IRS übergeben werden, sagte Müllhaupt. Von den 9000 Amerikanern mit Konten in der Schweiz, die sich laut US-Botschafter Donald Beyer bereits selber in den USA angezeigt haben, habe die Eidg. Steuerverwaltung noch keine Angaben, sagte der Direktor der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Urs Ursprung. Die Angaben aus den USA würden später erfolgen. Es sei davon auszugehen, dass die Eidg. Steuerverwaltung nicht alle 4450 Dossiers bearbeiten müsse. (awp/mc/ps/24)

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