UBS: SP reicht neue Strafanzeige ein

Im Dezember hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft entschieden, die ehemalige Führungsspitze der UBS nicht strafrechtlich zu belangen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht vor einer Woche die Herausgabe der UBS-Bankkundendaten als rechtswidrig bezeichnet hatte, wittert die Partei aber Morgenluft.


Missmanagement führte zu existenzbedrohlicher Situation
Das Gericht halte in seiner Begründung implizit fest, dass die UBS in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert worden sei, schreibt die SP in einer Medienmitteilung. Verursacht worden sei diese offensichtlich durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze.


Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
Es brauche eine Strafuntersuchung gegen die seinerzeitigen UBS-Verantwortlichen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Geschäftsleitung der SP Schweiz habe aus diesem Grund am Freitag entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine neue Strafanzeige einzureichen.


Staatsanwalt sieht Tatbestand nicht erfüllt
Die Zürcher Staatsanwaltschaft war nach rund achtmonatiger Untersuchung zum Schluss gekommen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sei. Nur wenn Topkader wissentlich Risiken eingegangen wären, die andere Manager in derselben Situation niemals eingehen würden, könne der Gesetzesartikel angewendet werden, hiess es in der Begründung der Untersuchungsbehörden.


Keine Namen aufgeführt
Im Gegensatz zur ersten Anzeige werden in dem Brief der SP an die Staatsanwaltschaft keine Namen genannt. Dies sei auch nicht nötig, da es Aufgabe der Justiz sei, die strafrechliche Verantwortlichkeit zu klären, sagte der Strafrechtsexperte und Nationalrat Daniel Jositsch (SP/ZH) auf Anfrage.


Die ehemalige Führungscrew um Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel ist bisher ungeschoren davongekommen. Der Bundesrat hatte auf eine Klage verzichtet und den Entscheid darüber der UBS überlassen. Auch die Bank klagte ihr Ex-Management aber nicht ein. (awp/mc/pg/23)

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