Unternehmen erhalten Bundesgelder für Gleichstellung von Frau und Mann

Jährlich steht rund eine Million Franken zur Verfügung. Bisher wurden direkte Finanzhilfen nur an Projekte nicht-gewinnorientierter Organisationen und Institutionen entrichtet. Dies soll sich nun ändern, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schreibt. Der Bundesrat hat die Wirkung des Gleichstellungsgesetzes evaluiert und ist zum Schluss gekommen, dass kleinere und mittlere Unternehmen zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch kaum Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen haben.


Finanzielle Anreize schaffen
Nun will er mit finanzieller Unterstützung Anreize schaffen, damit die Betriebe aktiv werden. Er hat am Freitag eine entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Finanzhilfen erarbeitet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.


Gleicher Zugang auf alle Hierarchiestufen
Ziel ist es, dass Frauen gleichberechtigt Zugang zum Erwerbsleben erhalten, und zwar zu allen Hierarchiestufen, Branchen und Berufen. Diskriminierungen am Arbeitsplatz wie Lohnungleichheit und die Benachteiligung von Teilzeitarbeit sollen abgebaut werden. Heute sind rund 60% der Frauen erwerbstätig. Sie verdienen für gleiche Arbeit bis zu 20% weniger als Männer. Männer sind zudem nach wie vor deutlich häufiger als Frauen selbständigerwerbend oder höhere Angestellte.


Es bleibt die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder
Laut den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik haben 22% der angestellten Frauen eine Vorgesetztenfunktion oder sind Mitglied der Unternehmensleitung. Bei den Männern liegt der Anteil bei 37 Prozent. Hauptgrund für diese Ungleichheit ist die stärkere Verantwortung der Frauen für Haushalt und Kinderbetreuung. 87% der Väter und nur 15% der Mütter mit Kind(ern) unter 15 Jahren sind vollerwerbstätig. Umgekehrt sind 57% der Mütter teilerwerbstätig, aber nur 6,8% der Väter. (awp/mc/th)

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