US-Gericht gibt provisorische Zustimmung zu Converium-Vergleich

Dies schreibt die Nachrichtenagentur Dow Jones in einer Meldung vom Dienstagabend. Die Klage war 2004 von Converium-Aktonären bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden. Sie waren der Ansicht, die ehemalige Rückversicherungstochter der ZFS habe die Schadensrisiken in den USA falsch eingeschätzt. Converium war dadurch zu Nachreservierungen in Millionenhöhe gezwungen. Dadurch wurde nach Ansicht der Kläger der Gewinn des Unternehmens massiv geschmälert.


Keinerlei Schuldanerkennung im Zusammenhang mit den Vorwürfen
ZFS hatte am Wochenende mitgeteilt, der Vergleich bedeute keinerlei Schuldanerkennung im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Kläger. ZFS habe aus unternehmerischen Überlegungen auf den Vergleich eingewilligt, um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang zu verhindern. Converium trennte sich nach den Problemen in den USA im Oktober 2006 von ihrem Nordamerika-Geschäft. Sie verkaufte den Geschäftszweig an Berkshire Hathaway. Vor kurzem wurde Converium von der französischen Socr übernommen. (awp/mc/gh)

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