Vermögens-Verwaltungen: FINMA anerkennt Selbstregulierungen

Für das Geschäftsfeld der unabhängigen Vermögensverwaltung wurden die Regelwerke von fünf Branchenorganisationen anerkannt: Es sind dies der «Code de déontologie relatif à l’exercice de la profession de gérant de fortune indépendant» der Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF), die «Norme di comportamento nell’ambito della gestione patrimoniale (NCGP)» des Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT), die «Schweizerische Standesregeln für die Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung» des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), die «Standesregeln» des PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein sowie die «Verhaltensregeln in Sachen Ausübung der Vermögensverwaltung» des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen.


Konkrete Umsetzung obliegt Branchenorganisationen
Für die konkrete Umsetzung und Kontrolle dieser Regelwerke seien die jeweiligen Branchenorganisationen verantwortlich. Diese würden auch berstimmen, für wen die Regelwerke gelten. Die unabhängige Vermögensverwaltung werde in der Schweiz abgesehen von geldwäschereirechtlichen Belangen nicht beaufsichtigt, heisst es weiter. Im Januar hatte die FINMA ihr Rundschreiben zu Eckwerten für Mindeststandards der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltungsbranche publiziert und gleichzeitig das Prozedere zur Anerkennung solcher Mindeststandards festgelegt. (awp/mc/ps/27)

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