Whistleblower-Schutz: Transparency International sieht keine Verbesserungen

Der Bundesratsentwurf zur Teilrevision des Obligationenrechts schaffe zwar mehr Klarheit, bringe aus arbeitsrechtlicher Sicht aber keine wesentliche Verbesserung, bemängelte die Nichtregierungsorganisation vor den Medien in Bern. Werde ein sogenannter Whistleblower nach der Aufdeckung von Korruption oder Missständen in seinem Amt oder Betrieb entlassen, habe er bei Nachweis einer missbräuchlichen Kündigung Anspruch auf maximal sechs Monatslöhne. Das entspreche der bisherigen Regelung.


Recht auf Wiederanstellung oder angemessene Entschädigung
Stattdessen sollten derart Gekündigte ein Recht auf Wiederanstellung am selben Arbeitsplatz, eine vergleichbare Position beim gleichen Arbeitgeber oder auf eine angemessene Entschädigung erhalten.


Vor- und Nachteile
Dass der Gesetzesentwurf interne den externen Meldestellen vorzieht, habe seine Vorteile, räumt die Organisation ein. Einerseits könnten Arbeitgeber dadurch den Missstand ohne Reputationsverlust beseitigen. Andererseits minimiere die interne Meldung den Loyalitätskonflikt der Angestellten. Jedes Unternehmen müsste aber verpflichtet werden, auch eine solche interne Anlaufstelle zu bezeichnen.


Allgemeine Meldepflicht für das gesamte Bundespersonal gefordert
Im Entwurf seien zudem bei der Bundesverwaltung nur Strafbehörden verpflichtet, Unregelmässigkeiten zu melden. Nötig wäre aber eine allgemeine Meldepflicht für das gesamte Bundespersonal, verlangt Transparency International.


Allgemeine Meldestelle soll geschaffen werden
Anlaufstelle für die Meldung sei bisher die Eidgenössische Finanzkontrolle. Diese könne aber nur Meldungen über finanzielle Unregelmässigkeiten entgegennehmen. Darum müsste gemäss der Organisation eine allgemeine Meldestelle für das Bundespersonal geschaffen werden. (awp/mc/pg/26)

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