Zug schafft Zonen für preisgünstigen Wohnraum

Sie sieht spezielle Zonen vor, in denen mindestens 50 Prozent der anzurechnenden Geschossflächen für preisgünstige Wohnungen zu reservieren sind.


«Schweizweit einmaliges Instrument»
Dieses Instrument sei schweizweit einmalig, sagte Andrea Sidler Weiss, Bauchefin der Stadt Zug, am Dienstag vor den Medien. Die Stadt, die besonders stark mit dem Problem des für breite Bevölkerungsschichten unerschwinglichen Wohnraums konfrontiert ist, habe damit grosses Aufsehen erregt. Bereits während der Revision des Zonenplans hatte der Grosse Gemeinderat vier neue Gebiete mit einer Fläche von rund 4,5 Hektaren für die Realisierung von erschwinglichem Wohnungsbau definiert. Grundeigentümer sind drei Private, eine Kooperation sowie die Barmherzigen Brüder in Oberwil.


Architekturwettbewerbe 
Laut der Raumplanerin Esther Ambühl sind für drei Gebiete Architekturwettbewerbe angelaufen. Realisiert werden könnten auf den ausgeschiedenen Flächen mit der vorgeschriebenen Quote rund 340 preisgünstige Wohnungen. Werde auf allen vier Gebieten ausschliesslich preisgünstiger Wohnraum geschaffen, könnten sogar 680 Wohnungen erstellt werden. Mit einer Verordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft tritt, hat der Stadtrat Mietzinsobergrenzen festgelegt. So darf eine 2-Zimmer-Wohnung maximal 1475 Franken, eine 5-Zimmer-Wohnung maximal 2725 Franken pro Monat kosten. Erfüllen Wohnungen die Vorgaben des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG), können Beiträge zur Verbilligung der Mietzinsen beantragt werden.


Spekulation mit günstigem Wohnraum verhindern
Diese Beiträge dürfen jedoch nicht dazu verwendet werden, um die Mietzinsobergrenzen einzuhalten, sondern müssen den Mietenden zusätzlich weitergegeben werden. Gemäss WFG können zudem neu auf hohe Anlagekosten zinsgünstige Darlehen gewährt werden, damit sich Anlagekosten in den Mietzinsen weniger stark niederschlagen. Erstellt werden dürfen für den preisgünstigen Wohnraum nur Mietwohnungen. Eigentumswohnungen sind nicht zulässig. Die Stadt wolle Spekulation mit günstigem Wohnraum verhindern, sagte Ambühl. Die Eigentümer müssen alle fünf Jahre Rechenschaft über die Mietzinsgestaltung ablegen. Hingegen sind sie frei, wem sie die Wohnungen vermieten wollen. (awp/mc/ps/17)

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