PUK zur CS-Krise soll Behördenvorgänge der letzten Jahre auswerten

PUK zur CS-Krise soll Behördenvorgänge der letzten Jahre auswerten
Ein Fall wie jener der Credit Suisse soll sich in der Schweiz nicht mehr wiederholen können.

Bern – Die von den beiden Ratsbüros geforderte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll die Geschehnisse rund um die Zwangsfusion der CS mit der UBS umfassend untersuchen. Das Büro des Nationalrats will auf die Behördenvorgänge «der letzten Jahre» zurückschauen.

Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit, nachdem das Nationalratsbüro die Eckwerte der PUK definiert hatte. Unter die Lupe genommen werden sollen demnach die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.

Zu untersuchen sei die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit der genannten Behörden und Organe, sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten, hiess es. Allfällige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel sollen ans Licht gebracht werden.

Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss, über den das Parlament nach der Stellungnahme des Bundesrats in der zweiten Sessionswoche beraten wird, soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat. Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK sieht das Nationalratsbüro einen Verpflichtungskredit in Höhe von fünf Millionen Franken vor.

Seltenes Instrument
Die Absegnung der PUK durch das Parlament gilt als Formsache. Die Büros beider Räte haben die Schaffung einer solchen Kommission einstimmig beantragt. Aufgrund der Tragweite der Ereignisse und der finanziellen Auswirkungen sei die Einsetzung einer PUK gerechtfertigt, lautet der Tenor von Links bis Rechts.

Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Eingesetzt wird eine PUK, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind. Bisher war das erst vier Mal der Fall: nach dem Mirage-Skandal 1961, der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995.

Eine PUK hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Sie kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Die PUK kann zusätzlich einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen. Nach Einsetzung einer PUK sind Abklärungen derselben Sache durch andere Kommissionen ausgeschlossen.

Büros wählen PUK-Mitglieder
Schon kurz nach der Zwangsübernahme der CS durch die Konkurrentin UBS Mitte März wurden Stimmen aus mehreren Fraktionen laut, die eine PUK forderten. Es stellten sich in verschiedener Hinsicht viele Fragen – beispielsweise zur Prüfung möglicher Alternativen und zur Zweckmässigkeit des Notrechts.

Die PUK-Mitglieder werden vom jeweiligen Büro gewählt und das Präsidium von der Koordinationskonferenz, also dem Büro des Nationalrats und dem Büro des Ständerats. Die PUK hat ein eigenes Sekretariat.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte sich im März in Interviews gegen die Einsetzung einer PUK ausgesprochen. Eine erste Analyse der Zwangsfusion habe sie bereits in Auftrag gegeben, sagte sie damals. Die Übernahme der CS durch die UBS mit staatlicher Absicherung verteidigte die Finanzministerin seither mehrmals als die beste aller Lösungen. (awp/mc/ps)

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