Air Baltic darf weiterhin für Swiss fliegen

Air Baltic

(Foto: airBaltic)

Zürich – Die Fluggesellschaft Swiss kann wie bis anhin einen Teil ihrer Flüge von Air Baltic durchführen lassen. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion sieht darin bei den Besatzungsmitgliedern keinen Verstoss gegen das Entsenderecht. Beim Wartungspersonal jedoch schon.

Wie es in dem am Freitag publizierten Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hiess, gelten die Besatzungsmitglieder von Air Baltic, die Flüge für Swiss durchführen und sich dabei zwischenzeitlich auch in der Schweiz befinden, nicht als in die Schweiz entsandt. Somit können Swiss und Air Baltic ihre sogenannte Wet-Lease-Vereinbarung fortführen.

Die Gewerkschaft des Kabinenpersonals (Kapers) kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «gefährlichen Präzedenzfall», der dem Lohndumping Tür und Tor öffne. Laut der Gewerkschaft verdient das Kabinenpersonal von Air Baltic teilweise nicht einmal die Hälfte des Lohns des Swiss-Kabinenpersonals.

Amt für Wirtschaft entschied 2023 anders
Die Volkswirtschaftsdirektion stiess mit ihrem Entscheid einen früheren Entscheid des Amts für Wirtschaft um. Dieses hatte im Dezember 2023 festgestellt, dass es sich um einen nicht gestatteten Personalverleih handle.

Die Volkswirtschaftsdirektion kam nun zum Schluss, dass die Tätigkeiten von Pilotinnen und Piloten sowie des Kabinenpersonals am Flughafen Zürich «keine hinreichende Verbindung zur Schweiz zu begründen vermögen», um sie als entsandt zu betrachten.

Anders beurteilt die Behörde die Situation des Wartungspersonals von Air Baltic am Flughafen Zürich. Da diese Personen mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten, gilt für sie das Entsenderecht.

Der Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion kann an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden. (awp/mc/pg)

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