Bundesrat muss EU-Beitrittsgesuch zurückziehen

Personenfreizügigkeit

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Die Schweiz will nun offiziell nicht mehr der EU beitreten. (Bild: michaklootwijk – Fotolia)

Bern – Der Bundesrat muss das EU-Beitrittsgesuch der Schweiz von 1992 zurückziehen. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion mit dieser Forderung aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen.

Der Rat sprach sich mit 27 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus. Der Bundesrat wird der EU nun erneut mitteilen, das Gesuch sei als gegenstandslos und als zurückgezogen zu betrachten, wie Aussenminister Didier Burkhalter sagte. Gleichzeitig werde er kommunizieren, dass die Schweiz entschlossen sei, den bilateralen Weg zu modernisieren.

Beitrittsgesuch ohnehin gegenstandslos
Befürworter und Gegner waren sich im Grunde einig, dass das Beitrittsgesuch bereits heute gegenstandslos ist. Die Befürworter vertraten aber die Auffassung, dass mit dem Rückzug des Gesuchs Klarheit geschaffen werden könne. Der Rückzug bringe vielleicht keinen Nutzen, aber auch keinen Schaden, sagte Joachim Eder (FDP/ZG).

Der Nationalrat hatte die Motion von Lukas Reimann (SVP/SG) im März mit 126 zu 46 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen. Burkhalter hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass die Schweiz nicht auf der Liste der Beitrittskandidaten figuriere. Das in den 1990er-Jahren eingereichte Beitrittsgesuch sei bereits nach dem Nein von Volk und Ständen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 6. Dezember 1992 gegenstandslos geworden.

Es war nicht das erste Mal, dass die Räte über einen Vorstoss zu diesem Thema zu entscheiden hatten. Bisher lehnte der Ständerat den Rückzug des Beitrittsgesuch aber stets ab. (awp/mc/ps)

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