Bern/Brüssel – Das Parlament übernimmt die Führung im EU-Dossier. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum EU-Vertragspaket gutgeheissen und zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.
Mit dem Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU (Bilaterale III)» wolle der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen, teilte die Landesregierung mit. Zudem seien angesichts der angespannten geopolitischen Lage stabile und verlässliche Beziehungen zu den europäischen Nachbarstaaten von «strategischer Bedeutung».
Parmelin sieht Ziele bei Verträgen mit Brüssel als erreicht an
Bundespräsident Guy Parmelin sieht durch das Ergebnis der Verhandlungen über neue Verträge mit der EU die gesetzten Ziele erreicht. Die Verabschiedung der Botschaft ans Parlament zu den Verträgen sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zu Brüssel. Die Verträge und ihre Umsetzung im Inland inklusive der flankierenden Massnahmen schüfen Rechts- und Planungssicherheit, sagte Parmelin am Freitag in Bern vor den Medien. Zugleich blieben der politische Handlungsspielraum der Schweiz und die Unabhängigkeit der Institutionen erhalten.
Der Bundesrat habe immer die Haltung vertreten, dass der Lohnschutz nicht geschwächt werden solle, so Parmelin. Zudem verwies der Bundespräsident auf Vorteile, welche die einzelnen Abkommen böten. So erfolge die Öffnung des internationalen Bahnverkehrs zu Schweizer Bedingungen – auch hinsichtlich der Löhne. Das Stromabkommen diene der Versorgungssicherheit.
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage habe der Bundesrat drei weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping», wie es weiter hiess. Darunter ist die Mitwirkung der Schweiz am EU-Gesetzgebungsverfahren in den Bereichen zu verstehen, an welchen die Schweiz künftig teilnehmen soll.
Drei neue Gesetze und Anpassungen an 36 Gesetzen
Das Parlament wird sich gemäss Unterlagen mit drei neuen Gesetzen befassen müssen: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa. Zudem beantrage der Bundesrat vier Verpflichtungskredite.
36 bestehende Bundesgesetze müssten weiter angepasst werden, davon 15 von «substanziellem» und 21 von «geringfügigem» Ausmass. Im Rahmen des Pakets seien 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Details dazu erklärt die Regierung dem Gesetzgeber in der 1086-seitigen Botschaft, die veröffentlicht wurde.
Wie bereits im Juni beschlossen, schnürt der Bundesrat das Vertragspaket auf und unterbreitet dem Parlament vier Bundesbeschlüsse: einen betreffend die Stabilisierung der bestehenden Abkommen und je einen zu den drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Der Bundesrat hält ebenfalls an seinem Entscheid fest, die Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dies bedeutet, dass bei einer allfälligen Volksabstimmung einzig das Volksmehr und nicht auch das Ständemehr über den Ausgang der Abstimmung entscheidet. Definitiv darüber entscheiden wird ebenfalls das Parlament.
Anknüpfung an bestehende bilaterale Abkommen
Mit der Vorlage wird laut dem Bundesrat der bewährte bilaterale Weg stabilisiert und zukunftsfähig gemacht. Sie gewährleiste die Kontinuität der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zur EU, der «wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz».
Weiter ist aus Sicht der Regierung der eingeschlagene Weg weiterhin die «beste Option» für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das nun vorliegende Vertragspaket knüpfe an die bestehenden bilateralen Abkommen I und II an. Der Bundesrat nennt das Paket daher auch Bilaterale III.
Paket zählt insgesamt 18 Verträge
Das Vertragspaket wurde von März bis Dezember 2024 zwischen Bern und Brüssel ausgehandelt. Es zählt insgesamt 18 Verträge sowie zwei gemeinsame Erklärungen. Die meisten davon wurden am 2. März 2026 von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel unterzeichnet.
Bereits im November 2025 war das Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an den Programmen der EU unterzeichnet worden. Es wird bereits teilweise vorläufig angewendet.
Das Paket sieht einerseits die Aktualisierung von bestehenden Abkommen vor. Es sind jene in den Bereichen Luft- und Landverkehr, des Handels mit Lebensmitteln, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und der Personenfreizügigkeit. Weiter werden in den Vertragstexten regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten geregelt.
Andererseits sieht das Paket die neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Zudem soll ein hochrangiger Dialog zwischen der Schweiz und der EU eingerichtet werden. Die neuen Texte sehen auch eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit vor.
Dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung
Die vertiefte Partnerschaft regelt in den modernisierten Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, MRA, Landverkehr und der Personenfreizügigkeit sowie in den drei neuen Abkommen die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Diese soll gewährleisten, dass die Abkommen auch bei einer Rechtsentwicklung ihre Gültigkeit behalten. Bei diesen Abkommen gilt daher das «Decision Shaping».
Weiter ist ein Streitbeilegungsverfahren vorgesehen. Bei einer Uneinigkeit, die nicht in einem gemischten Ausschuss geklärt werden kann, soll ein Schiedsgericht angerufen werden. Dessen Entscheid wäre dann rechtlich bindend. Bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultieren. (awp/mc/pg)
