Bundesrat will Geschlechterquote von 30% bei grossen kotierten Unternehmen

Arbeitnehmer

 (Foto: Lsantilli – Fotolia.com)

Bern – Der Bundesrat will eine Geschlechterquote von 30 Prozent für wirtschaftlich bedeutende, börsenkotierte Gesellschaften. In der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Am Freitag hat der Bundesrat eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt.

Die Unternehmen sollen sich innerhalb von fünf Jahren an die Geschlechter-Vorgabe anpassen. Wird der Richtwert verfehlt, so gelangt der Comply-or-Explain-Ansatz zur Anwendung: Im jährlichen Vergütungsbericht müssen die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen genannt werden. Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Derzeit ist das Volksbegehren auf Verordnungsstufe umgesetzt.

Nun werden unter anderem die Regeln für Antrittsprämien und goldene Fallschirme gesetzlich verankert. Prämien im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten will der Bundesrat davon abgrenzen. Die Sorgfaltspflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bei der Vergütungspolitik sollen präzisiert werden.

Transparenz im Rohstoffsektor
Weiter will der Bundesrat mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor gewährleisten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen lehnten sich an das EU-Recht an, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung.

Sie verpflichteten die in der Rohstofförderung tätigen Unternehmen, ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenzulegen. Die Regelung erfasst börsenkotierte und grosse Unternehmen, die Mineralien, Erdöl, Erdgas und Holz fördern.

Zahlungen offenlegen
Diese Unternehmen müssen in einem Bericht Zahlungen ab 120’000 CHF pro Geschäftsjahr offenlegen. Weiter soll der Bundesrat ermächtigt werden, diese Transparenzbestimmungen im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Unternehmen auszudehnen, die mit Rohstoffen handeln.

Schliesslich enthält die Revision Teile jener, welche das Parlament wegen der Abzocker-Initiative an den Bundesrat zurückgewiesen hatte. Dazu zählen die Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen, die Verbesserung der Corporate Governance auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften und die Nutzung elektronischer Mittel bei der Generalversammlung. (awp/mc/pg)

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