Der Bundesrat ist bereit für neue Verhandlungen mit Brüssel

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(Fotolia/pavlofox)

Bern – Der Bundesrat ist bereit für neue Verhandlungen über die künftigen Beziehungen der Schweiz mit der EU. Er hat seinen Mandatsentwurf präzisiert, geschärft und am Freitag verabschiedet. Verhandelt wird, sobald auch der Europäischen Kommission das endgültige Mandat vorliegt.

Noch im März dürfte es nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) so weit sein. Gute Beziehungen mit den Nachbarn seien angesichts der Krisen weltweit unumgänglich und der hohe Schweizer Wohlstand wegen dieser Krisen unter Druck, sagte Aussenminister Ignazio Cassis in Bern vor den Medien.

Wichtigste Wirtschaftspartnerin
Die EU sei die wichtigste Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Verhandelt wird mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen und in der Anhörung positiv aufgenommenen Paketansatz. Er hoffe, dass die Verhandlungen bis Ende Jahr abgeschlossen seien, sagte Cassis. Aber: «Eine Hoffnung ist kein Ziel.»

Zu den einzelnen Teilen des Verhandlungspakets soll parallel verhandelt werden. Auf Schweizer Seite hat Chefunterhändler Patric Franzen – er ist stellvertretender EDA-Staatssekretär – die Gesamtleitung. Jedes Paket-Element wird von Franzen und dem Fachunterhändler aus dem zuständigen Departement verhandelt.

EDA-Staatssekretär Alexandre Fasel leitet die interdepartementale Arbeitsgruppe, die die in der Schweiz durchgeführten Arbeiten mit jenen im Rahmen der Verhandlungen koordinieren wird. Die im September 2022 eingesetzte Projektorganisation unter Leitung von Aussenminister Ignazio Cassis bleibt bestehen.

Mandat veröffentlicht
Das Verhandlungsmandat hat der Bundesrat am Freitag veröffentlicht. Gleiches werde die EU tun, sagte Cassis. Ziel sei, keinen Verdacht einer Geheimverhandlung aufkommen zu lassen. Alle sollten das Resultat dereinst mit dem Mandat vergleichen können. Die Schweiz werde wohl nicht alle Ziele erreichen können. Das sei normal.

Die Verhandlungen mit Brüssel dürften somit nach knapp drei Jahren Unterbruch wieder aufgenommen werden können. Im Mai 2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit Brüssel ab. Nach sieben Jahren Verhandlungen habe es keine Aussicht auf Erfolg gegeben, hiess es damals.

In Konsultationen zum Verhandlungsmandat habe eine grosse Mehrheit der befragten Akteure sich positiv geäussert zum Paketansatz für die Verhandlungen, sagte Cassis. Der Bundesrat habe einen Grossteil der Empfehlungen aus den Anhörungen übernommen und seinen Mandatsentwurf vom Dezember gestärkt und geschärft.

Kritisiertes Stromabkommen
Nicht berücksichtigt hat er indes namentlich Wünsche im Bereich Strom – das angestrebte Stromabkommen wurde in den Anhörungen verschiedentlich kritisiert. Der Bundesrat nennt hier unter anderem den Ausschluss der Stromproduktion aus dem Geltungsbereich des Abkommens.

Beim Lohnschutz will der Bundesrat Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren. Für die Spesenregelung strebt er eine Lösung an, die unter Berücksichtigung des Schweizer Preisniveaus Rechtsgleichheit gewährleistet. Punkto Kautionen soll eine vergleichbare Wirkung wie mit dem heutigen Kautionssystem erzielt werden.

Damit das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU innenpolitisch mehrheitsfähig ist, braucht es die Unterstützung der Sozialpartner. Der Bund werde keinen Druck auf die Verbände ausüben, sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda vor den Medien dazu. «Die Sozialpartner müssen sich einig werden.»

Die Spesenregelung der EU sei für die Schweiz nicht anwendbar, sagte sie. Darin seien sich der Bund und die Sozialpartner einig. Es gelte nun zuerst im aussenpolitischen Prozess eine Lösung mit der EU zu finden. Gelinge das nicht, was alle bedauern würden, müssten innenpolitische Massnahmen getroffen werden.

Analyse zur Referendumsfrage
In den Worten von Chefunterhändler Patric Franzen ist die grösste Herausforderung beim Verhandeln die enge Abstimmung des Aussenpolitischen auf das Innenpolitische. «Das ist der Schlüssel zum Erfolg.»

Noch offen ist seitens Bundesrat, ob das Ergebnis der Verhandlungen dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll – also ob das Ständemehr notwendig sein soll. Er hat beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine rechtliche Analyse in Auftrag gegeben. (awp/mc/pg)

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