Bundesrat will Stellen-Meldepflicht ab 5% Arbeitslosen

Arbeitslosigkeit, RAV

Bern – Weist eine Branche eine Arbeitslosenquote über 5% auf, sollen die Arbeitgeber offene Stellen melden müssen. Das hat der Bundesrat am Freitag bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative entschieden. Damit konkretisiert er den Arbeitslosenvorrang, den das Parlament im letzten Dezember beschlossen hat: In Branchen und Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber offene Stellen den Arbeitsämtern melden.

Damit würden nach Angaben des Bundesrats rund 3 von 10 Neubesetzungen der Meldepflicht unterstehen. Nach seiner Schätzung würden derzeit rund 187’000 Stellensuchende davon profitieren. Der Bundesrat kann den Schwellenwert jährlich neu festlegen.

Bei den Arbeitsvermittlungsbehörden würden die ausgeschriebenen Stellen fünf Tage lang ausschliesslich gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung stehen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen in den kommenden Wochen eröffnen. Die Verordnung soll Anfang 2018 verabschiedet werden. (awp/mc/pg)

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