Initiativen erleiden Schiffbruch

Gesundheitswesen

Besonders gesucht sind Pflegefachleute. (Foto: spotmatikphoto - Fotolia.com)

(Foto: spotmatikphoto – Fotolia.com)

Bern – Im Schweizer Gesundheitssystem gibt es keinen Systemwechsel. Volk und Stände haben die Initiative «für eine öffentliche Krankenkasse» deutlich abgelehnt. Ebenfalls eine deutliche Abfuhr erteilte das Stimmvolk der Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» des Branchenverbands GastroSuisse.

Die grössten Chancen hatte die Einheitskasse erwartungsgemäss in der Westschweiz. Die Kantone Genf und Waadt nahmen sie an, mit 57,4 beziehungsweise 56,3% Ja-Stimmen. Ein knappes Nein resultierte im Kanton Freiburg mit 50,3% Nein-Stimmen. In den Kantonen Basel-Stadt (55%) und Tessin (55,6%) genoss die Initiative ebenfalls Sympathien. Am deutlichsten verworfen wurde sie im Kanton Appenzell-Innerrhoden mit 81,7% Nein-Stimmen. Auch in Nidwalden, Obwalden, Schwyz, und Zug lag der Nein-Stimmen-Anteil bei über 75%.

Deutlicher als 2007
Das Volksbegehren schnitt am Abstimmungssonntag schlechter ab als in der letzten SRG-Umfrage. Dass Gesundheitsminister Alain Berset kurz vor der Abstimmung den Prämienanstieg für das kommende Jahr bekannt gab, scheint der Initiative also keinen Auftrieb verliehen zu haben. Die Initiative «für eine öffentliche Krankenkasse» schnitt aber besser ab als die Initiative «für eine soziale Einheitskrankenkasse», die das Volk 2007 mit 71,2% abgelehnt hatte. Diese und frühere Einheitskasseninitiativen gingen allerdings weiter als die aktuelle Vorlage. Sie sahen neben einer Einheitskasse einkommens- und vermögensabhängige Prämien oder eine Finanzierung mit Steuern und Lohnabzügen vor.

Wettbewerb in der Grundversicherung
Diesmal hatten die Stimmberechtigten nur darüber zu befinden, ob für die Grundversicherung eine öffentlich-rechtliche Krankenkasse mit kantonalen Agenturen eingerichtet werden soll. Beim einem Ja hätte es in jedem Kanton einheitliche Prämien gegeben, die sich nach den Kosten im jeweiligen Kanton gerichtet hätten. Die 61 privaten Kassen hätten nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen. Mit dem Nein von Volk und Ständen bleibt es nun beim Wettbewerb zwischen den Kassen, auch in der obligatorischen Grundversicherung. Wie hoch die Prämien sind, hängt weiterhin nicht nur vom Wohnort, sondern auch vom Geschäftsmodell und dem Versichertenbestand der Kassen ab.

Ganz ohne Wirkung wird die Initiative dennoch nicht bleiben. Das Parlament hat in der Zwischenzeit einen verfeinerten Risikoausgleich beschlossen und kurz vor der Abstimmung das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz gutgeheissen, wenn auch in abgespeckter Form. Mit dem Aufsichtsgesetz erhält das Bundesamt für Gesundheit neue Eingriffsmöglichkeiten, darunter eine griffige Handhabe gegen zu hoch oder zu tief angesetzte Prämien. Nicht durchgesetzt hat sich die geplante Aufsicht über Versicherungsgruppen. Ungelöst bleibt auch das Problem der lästigen Werbeanrufe. Die Branche soll nach dem Willen des Parlaments selber tätig werden und eine Branchenvereinbarung abzuschliessen. Fest steht, dass die Krankenversicherung auf der politischen Agenda bleibt.

Wirteverband GastroSuisse erleidet mit MwSt-Initiative Schiffbruch
Die Stimmbevölkerung hat auch die Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» des Branchenverbands GastroSuisse am Sonntag klar abgelehnt. Bei der Besteuerung des Gastgewerbes bleibt damit alles beim Alten. Am deutlichsten wurde das Volksbegehren in Zug verworfen, wo 75,8% der Stimmberechtigten Nein sagten. In Zürich waren 75,6% dagegen, in zehn weiteren Kantonen lag der Anteil Nein-Stimmen über 70%. Am besten kam das Anliegen der Wirte noch in den Kantonen Uri, Jura und Tessin an, aber auch dort waren jeweils knapp 65% dagegen.

Das Resultat überrascht nicht, jedoch dessen Deutlichkeit. Bei der letzten SRG-Trendumfrage lagen die Gegner zwar mit 46% im Vorsprung, doch 41% der Befragten wollten in der ersten Septemberhälfte noch ein Ja in die Urne legen. Die Befürworter konnten damit weder die Unentschlossenen überzeugen noch einen Meinungsumschwung bei manchen Stimmberechtigten verhindern.

Gespaltene Mitte
Im Parlament hatte sich die SVP sowie eine Mehrheit von CVP und BDP auf die Seite der Wirte geschlagen. Im Abstimmungskampf beschloss dann aber lediglich die SVP die Ja-Parole, die CVP entschied sich für Stimmfreigabe. Die übrigen Parteien empfahlen ein Nein, wobei es sowohl bei der FDP wie bei der CVP zahlreiche abweichende Kantonalparteien gab.

Die Initiative verlangte, dass gastgewerbliche Leistungen mit Ausnahme von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Nach der Lesart des Bundesrats hätte dies Nahrungsmittel generell betroffen.

GastroSuisse hatte aber nur Take Aways im Visier: Für deren Angebot gilt heute der aus sozialpolitischen Gründen reduzierte MwSt-Satz von 2,5%. Grund für diese Einreihung ist, dass sich Take-Away-Produkte nicht vernünftig von Nahrungsmitteln aus Laden abgrenzen lassen. In Restaurants hingegen werden die normalen 8% fällig. (awp/mc/pg)

Exit mobile version