Erste Anzeigen gegen unlautere Geschäftspraktiken

Call-Center

Mit dem revidierten UWG sind dem Telefonmarketing engere Grenzen gesetzt.

Bern – Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen reicht die ersten Klagen gegen unlautere Geschäftspraktiken ein. Angezeigt werden zwei Dutzend Unternehmen, darunter auch grosse Krankenkassen wie die Groupe Mutuel und Visana. Sie werden von den Konsumentenschützern wegen «Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch» angezeigt, wie die Allianz am Dienstag mitteilte. Dabei werden der Groupe Mutuel am meisten Verstösse angelastet.

An den Pranger stellen die Konsumentenschutz-Organisationen aber auch Anbieter von Carfahrten, Branchenverzeichnissen oder Weinhändler. Ihnen werden «Gewinnversprechen gekoppelt an finanzielle Gegenleistung», verbotenes «Schneeball-, Pyramiden- oder Lawinensystem» oder «unerwünschter Eintrag in Branchenverzeichnisse» vorgeworfen. Seit dem 1. April haben die Konsumentenschutz-Organisationen mit dem revidierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Instrument in der Hand, um systematisch gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen. Seither haben sie insgesamt über 2000 Beschwerden betreffend unlauterer Geschäftspraktiken erhalten.

Abschreckende Bussen
Dies seien genügend Meldungen, um bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften Strafanzeige einzureichen, schreibt die Allianz. Sie fordert die Vollzugsbehörden auf, «die eingereichten Klagen eingehend zu prüfen und die betroffenen Unternehmen angemessen zu sanktionieren». Die Konsumentenschützer hoffen auf hohe Bussen mit abschreckender Wirkung. Das geänderte UWG verbietet Lockvogelangebote und erschwert Adressbuchschwindel. In Offerten für einen Eintrag in ein Adressbuch – etwa ein Firmenregister – muss künftig immer in Grossschrift angegeben sein, dass sie kostenpflichtig sind. Zudem wurden Massnahmen getroffen, um gegen Gewinnversprechen vorzugehen, die an Werbefahrten oder einen Kaufzwang gebunden sind.

Das UWG schränkt auch das Telefonmarketing ein. So handeln Firmen unlauter, wenn sie eine Person zu Werbezwecken anrufen, die im Telefonbuch mit einem Sternchen angibt, dass sie keine Werbung wünscht. Neu im UWG findet sich das Verbot für Schneeballsysteme. Dieses war bisher in einer Verordnung zum Lotteriegesetz festgehalten.

Aus dem Ausland oder im Rahmen eines Wettbewerbs
«Die Anrufe stammen zu 99 Prozent aus ‹wilden› Call-Centern aus dem Ausland, von wo aus unabhängige Vermittler unrechtmässig im Namen einer Krankasse anrufen», sagte Yves Seydoux, Sprecher der Groupe Mutuel, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es sei nicht möglich, von der Swisscom die notwendigen Daten zu bekommen, um solche Anrufer zu identifizieren. Visana-Sprecher Christian Beusch erklärte auf Anfrage, dass die im Namen von Visana kontaktierten Personen an einem Wettbewerb teilgenommen hätten. Dafür hätten diese Personen im Vorfeld ihr Einverständnis zu einem Anruf gegeben. (awp/mc/ps)

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