Bern – Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten, also sechs Jahre nach dem Entscheid der Stimmbevölkerung. Der Bundesrat gewährt den Kantonen damit die längstmögliche Frist für die Umsetzung.
Die im Frühling vom Volk angenommene Individualbesteuerung muss gemäss dem Gesetzestext spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Der Bundesrat hätte das Recht, die Individualbesteuerung früher einzuführen. Von diesem Recht macht er aber keinen Gebrauch. Mit dem letztmöglichen Zeitpunkt der Inkraftsetzung gibt er den Kantonen die maximal mögliche Zeit für die politische und technische Umsetzung.
Die Einführung der Individualbesteuerung betrifft alle steuerpflichtigen Personen, die Kantone, die Gemeinden und den Bund. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls die Neugestaltung der Tarife und der Sozialabzüge. Auch kantonale Volksabstimmungen können nötig werden.
Selbst wenn die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» am 29. November 2026 von Volk und Ständen angenommen wird, bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig. Die Verpflichtung der Kantone zur Einführung der Individualbesteuerung entfiele nur, wenn das Parlament das entsprechende Gesetz erneut ändern und diese Änderung bis 2032 in Kraft treten würde. (mc/pg)
