Kantone lehnen SVP-Initiative zur Einwanderung ab

Masseneinwanderung

Luzern – Die Kantone lehnen die SVP-Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» ab und unterstützen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Am Freitag hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen in Luzern zur bisherigen Migrationspolitik der Schweiz bekannt. Die Initiative setze nicht nur die Personenfreizügigkeit mit der EU aufs Spiel, sondern stelle die Europapolitik der Schweiz der vergangenen 20 Jahre in Frage, heisst es in einer Mitteilung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Die Initiative gefährde den Wohlstand in der Schweiz. Die bisher volle Personenfreizügigkeit für EU-/EFTA-Staatsangehörige und die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten würden dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, im Tourismus, in der Landwirtschaft und der Gastronomie begegnen sowie regionalen Besonderheiten Rechnung tragen.

Über die Initiative «gegen Masseneinwanderung» wird am 9. Februar 2014 abgestimmt. Das Begehren verlangt, dass die Schweiz die Einwanderung wieder mit Kontingenten regelt. Dazu soll die Personenfreizügigkeit mit der EU neu verhandelt werden.

Kein privilegierter Zugang mehr
Die Kantonen warnen davor, dass bei einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens wegen der Guillotine-Klausel sämtliche Abkommen der Bilateralen I wegfielen. Dadurch verlöre die Schweiz auf einen Schlag den über Jahre ausgehandelten privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, schreibt die KdK.

Die Kantone unterstützen auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die Zugeständnisse der Schweiz betreffend Kontingente und jene der EU betreffend Schutzklausel würden das schweizerische Interesse an einer kontrollierten Zuwanderung berücksichtigen und dem Grundsatz der Freizügigkeit Rechnung tragen.

Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU
Ausserdem beschloss die KdK, das Verhandlungsmandat des Bundesrats zur Regelung von institutionellen Fragen mit der EU zu unterstützen. Allerdings pochen sie auf eine umfassende Informationspflicht, um weiter Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen.

Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass die Schweiz und die EU an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangen können. Dessen Auslegung soll nach den Plänen des Bundesrats dann allerdings für die Schweiz nicht bindend sein. Sollte sie nicht einverstanden sein, wäre die Schweiz nicht zu einer Umsetzung gezwungen.

In ihrer Stellungnahme unterstützen die 26 Kantone die von der Landesregierung vorgeschlagenen Verhandlungsleitlinien. Die Lösung verzichte auf die Schaffung neuer supranationaler Institutionen und beinhalte auch keine automatische Übernahme von EU-Recht, erklärte der Zuger Regierungsrat Matthias Michel, Präsident der Europakommission der KdK.

Keine Zugeständnisse bei flankierenden Massnahmen
Wichtig für die Kantone ist, dass ein künftiges institutionelles Abkommen die bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht verändert. So sollen insbesondere bei der Personenfreizügigkeit die flankierenden Massnahmen beibehalten werden können. (awp/mc/pg)

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