Nestlé: Denner verkauft seine Kaffee-Kapseln weiter

Denner

Zürich – Denner verkauft seine Kaffee-Kapseln weiter. Wie der Detailhändler am Freitag mitteilte, entschied das St. Galler Handelsgericht am Donnerstag, aus dem Urteilsdispositiv des Bundesgerichts lasse sich kein Verkaufsverbot ableiten.

Das Bundesgericht (BG) hatte eine Beschwerde von Nestlé respektive Nespresso gegen einen Entscheid des St. Galler Handelsgerichts teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Wie Denner mitteilte, herrscht Unklarheit über einen Verkaufsstopp.

Denner setzt Verkauf während Wartezeit fort
Der Präsident des Handelsgerichts bestätige nun gemäss Denner, dass aus dem Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgeht, ob sich daraus ein Verkaufsverbot für die Kapseln ergibt. Diese Frage könne erst nach dem Vorliegen der Begründung beantwortet werden. In der Wartezeit setzt Denner den Verkauf fort. Zurzeit sieht die Migros-Tochter keinen Anlass, etwas zu ändern. Der Discounter hatte in den Deutschschweizer Filialen den Kapsel-Verkauf anfangs April wieder aufgenommen.

Doch keine Kündigungen bei Alice Allison
In der Westschweiz und im Tessin werden die Kapseln im Verlauf der nächsten Woche wieder in die Regale kommen. Mit einem Entscheid des Handelsgerichts rechnet Denner in etwa zwei bis drei Monaten. Bei der Herstellerfirma der Kapseln, bei Alice Allison im bündnerischen Misox, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, der Betrieb laufe normal weiter. Eine Information vom Mittwoch, wonach allen 35 Beschäftigten vorsorglich gekündigt worden war, sei ein «Versehen» gewesen.

Fall zur Neubeurteilung ans Handelsgericht zurückgewiesen
Am Dienstag hatte das Bundesgericht den Fall zur Neubeurteilung ans Handelsgericht zurückgewiesen. Das Handelsgericht muss demnach erneut prüfen, ob Denner der Verkauf der Kapseln bis zum Entscheid über die Hauptklage zu verbieten ist. Das St. Galler Handelsgericht hatte Denner im Januar auf Antrag von Nespresso und Nestlé zunächst mit einem superprovisorischen Verkaufsverbot belegt. Im März hob es die Massnahme wieder auf.

BG: Rechtliches Gehör von Nespresso verletzt
Zudem erlaubte das Gericht Denner, in der Werbung und auf den Verpackungen seiner Kapseln in kleiner Schrift den Vermerk anzubringen: «Kompatibel zu Nespresso-Maschinen». Verboten wurde Denner, seine Kaffee-Kapseln mit dem Slogan «Denner – was suscht?» zu bewerben. Gegen den Massnahmenentscheid des St. Galler Handelsgerichts gelangten Nespresso und Nestlé ans Bundesgericht. Laut den Richtern in Lausanne hat das Handelsgericht das rechtliche Gehör von Nespresso verletzt. Es muss vor seinem neuen Entscheid nun die ursprünglich von Nespresso geforderte Kurzexpertise erstellen lassen.

Provisorische Klärung der Rechtslage
Der Gutachter wird sich zur Frage äussern müssen, ob es eine andere mögliche Form für die Kaffeekapsel gibt, welche mit der Maschine von Nespresso kompatibel ist. Falls ja, könnte die Nespresso-Kapsel möglicherweise Markenschutz beanspruchen und Denner würde die Rechte von Nespresso mit seinem Konkurrenzprodukt verletzen. Dabei geht es allerdings immer noch um eine provisorische Klärung der Rechtslage. Ob Denner tatsächlich Markenrechte von Nespresso verletzt, wird erst mit dem Urteil über die noch offene Hauptklage von Nespresso entschieden werden. (awp/mc/upd/ps)

 

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