NR-Kommission lehnt Erbschaftssteuer-Reform ab

Bundeshaus Bern

Bern – Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Wie schon ihre Schwesterkommission, ist auch die Mehrheit der WAK-N der Ansicht, dass die rückwirkende Anrechnung der Schenkungen auf 1. Januar 2012 und die noch offene Ausgestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge die Rechtssicherheit gefährden und deshalb als schädlich zu beurteilen sind. Im Sinne der Rechtsgleichheit kritisiert die Kommissionsmehrheit überdies die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer als Nachlasssteuer und die Mehrfachbesteuerung des Einkommens durch die Einkommens-, Vermögens- und schliesslich die Erbschaftssteuer.

Kommissionsminderheit beurteilt Vorlage als gerecht und effizient
Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Auffassung, dass die Initiative der Vermögenskonzentration entgegenwirkt und die intransparente und ungleiche Besteuerung von Kanton zu Kanton beseitigt. Insgesamt wird die Initiative von der Minderheit im Sinne der Chancengleichheit als gerecht und effizient beurteilt. (parlament.ch/mc/ps)

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