PostCom begrüsst Vorschläge der Arbeitsgruppe zum Poststellennetz

PostCom-Präsident Hans Hollenstein. (Foto: PostCom)

Bern – Der Ständerat will der PostCom mehr Mitsprache beim Umbau des Poststellennetzes geben. Ohne gesetzliche Anpassungen sei dies wenig zielführend, entgegnet die Aufsichtsbehörde. Handlungsbedarf sieht sie dennoch und setzt auf die Vorschläge der Arbeitsgruppe des Bundes.

In der Sommersession beschloss der Ständerat, beim Poststellennetz das Heft in die Hand zu nehmen. Er nahm eine Standesinitiative des Kantons Jura an. Diese verlangt, dass die PostCom zur Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht nur eine Empfehlung abgeben, sondern einen anfechtbaren Beschluss fassen soll.

PostCom-Präsident Hans Hollenstein sagte am Montag vor den Medien in Bern, es sei Sache des Bundesrates und des Parlaments, seiner Behörde mehr Kompetenz zu geben. Man müsse sich aber gut überlegen, ob eine Änderung sinnvoll sei, ohne dass die gesetzliche Grundlage geändert würde. Heute entscheide die Post endgültig, die PostCom gebe nur eine Empfehlung ab.

Im Schnitt werden jährlich rund 100 Poststellen in eine Postagentur umgewandelt. Er verstehe den Aufschrei im Dorf, sagte Hollenstein. Die Post würde jedoch das Gesetz befolgen. «Sie kennt genau ihren Spielraum.» Zudem sei dem Unternehmen zugute zu halten, dass es heute transparenter vorgehe als in der Vergangenheit.

Postagenturen aufwerten
Dennoch sieht Hollenstein bei der Umwandlung des Poststellennetzes Handlungsbedarf. Er begrüsse die Vorschläge der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe des Bundes. So sei es richtig, den Service und die Qualität der Postagenturen zu verbessern. Laut Hollenstein gibt es bereits heute fast gleich viele Agenturen wie traditionelle Poststellen.

Auf offenes Gehör stösst beim Postaufseher auch der Vorschlag, dass die Post künftig Kantone und Gemeinden frühzeitig informieren soll, wenn sie das Poststellennetz anpasst. Ein Grossteil der geplanten Veränderungen sei jedoch bereits in der Vergangenheit im Einvernehmen mit den Gemeinden geschehen, gibt Hollenstein zu bedenken.

Einverstanden zeigt sich die PostCom auch bei der geplanten Anpassung der Erreichbarkeitsvorgabe. Bereits heute müssen 90 Prozent der Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr eine Poststelle oder eine Agentur erreichen können. Nach dem Willen der Arbeitsgruppe sollen auch Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 20 Minuten zu Fuss erreichbar sein, bisher sind es 30 Minuten.

Mehr Mitsprache bei Hauszustellung
Trotz des sehr hohen nationalen Erreichbarkeitswertes (94,5 Prozent) können rund 470’000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr zu einem bedienten Zugangspunkt gelangen.

Von der Hauszustellung ausgenommen sind zwar nur 0,07 Prozent aller ganzjährig bewohnten Häuser, gleich viele wie 2016. Der Anstieg der Ausnahmen beziehungsweise der Ersatzlösungen betrage jedoch 12,7 Prozent.

Nach Auffassung der PostCom führt die Post ihre Praxis konsequent fort, namentlich bei Eigentümer- oder Mieterwechsel bei Häusern ausserhalb ihrer Zustellpflicht die Hauszustellung einzustellen oder einzuschränken. Sie könnte künftig auch in Streusiedlungen vermehrt auf die Hauszustellung verzichten, warnte Hollenstein.

Die PostCom will daher die Verordnung so anpassen, dass sie alternative Ersatzlösungen anordnen kann. Damit reagiert sie auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2017. Dieses entschied, dass die PostCom sich nur beschränkt zu Ersatzlösungen äussern könne, weil die gesetzliche Grundlage fehle.

Lohndumping verhindern
Sorgen bereiten der PostCom die Arbeitsbedingungen auf dem Postmarkt. Aus diesem Grund will sie 2019 Mindeststandards für Unternehmen einführen, die keinen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Damit soll Lohndumping auf dem hart umkämpften Paketmarkt verhindert werden.

Der rasante Wandel des Postmarkts erfordere Leitplanken, schreibt die PostCom im Jahresbericht. Die Kehrseite des Paketbooms und der immer kürzeren Lieferfristen zeige sich im Druck auf die Arbeitsbedingungen. Vor diesem Hintergrund kämen den Mindeststandards eine grosse Bedeutung zu. Diese sollen nächste Woche in die Vernehmlassung gehen.

Im Mai 2018 waren bei der PostCom 172 Unternehmen registriert – Tendenz steigend. Die Aufsichtsbehörde hält weiter fest, dass auch Unternehmen mit neuen Logistik- und Liefermodellen weiterhin meldepflichtig seien. Aus Sicht von Hollenstein dürfte die Kontrolle dieser neuen Akteure teilweise schwierig werden. (awp/mc/ps)

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