Auch Givaudan und On klagen in den USA wegen Trump-Zöllen

US-Zölle

(Adobe Stock)

Zürich – Die Schweizer Konzerne On und Givaudan klagen einem Medienbericht zufolge gegen die US-Zölle und fordern eine Rückerstattung. Die Klagen seien über die US-Tochtergesellschaften der Unternehmen eingereicht worden, berichtete die «Finanz und Wirtschaft» unter Berufung auf die Klageschriften.

Formell treten Importeurgesellschaften als Kläger auf, da nur sie Anspruch auf Rückerstattungen geltend machen können. Die US-Tochter des Laufschuhherstellers On, On Inc., reichte ihre Klage am 24. Februar ein. Beim Aromen- und Duftstoffhersteller Givaudan klagen zwei US-Tochtergesellschaften – Givaudan Fragrances Corporation und Givaudan Flavors Corporation. Sie hatten ihre Beschwerde bereits am 16. Januar eingereicht.

Hintergrund für die Klagen ist ein Urteil des Obersten Gerichts der USA vom 20. Februar. Es hat die von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle auf Basis des «International Emergency Economic Powers Act» (IEEPA) für unrechtmässig erklärt.

Weitere Schweizer Firmen verfolgen ähnliche Schritte. Bekannt ist bereits, dass Logitech sowie Stöckli, Läderach, Breitling und Victorinox Rückzahlungen verlangen wollen. Auch die Swatch Group kündigte an, über ihre US-Tochter eine rückwirkende Erstattung zu beantragen. (awp/mc/ps)

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