Projektgruppe zur Unternehmenssteuer-Reform III legt Bericht vor

Eveline Widmer-Schlumpf

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Bern – Bund und Kantone haben in groben Zügen einen Ausweg aus dem Steuerstreit mit der EU skizziert. Mit neuen Steuererleichterungen für Unternehmen in der Höhe von 1 bis 3 Mrd CHF soll die Schweiz auch ohne kritisierte Regimes für internationale Unternehmen attraktiv bleiben.

In der Unternehmenssteuerreform III sollen die heutigen von der EU kritisierten Steuerregimes neuen Steuererleichterungen weichen, wie Vertreter des Bundes und der Kantone in einem am Freitag publizierten Zwischenbericht zum Reformpaket festhalten. Die Autoren setzen – wie bereits in den vergangenen Tagen durchgesickert – stark auf eine sogenannte Lizenz-Box. Dabei werden gewisse Erträge in eine «Box» ausgelagert und anders als andere behandelt.

Praktiken in der EU weit verbreitet
Mit der Lizenz-Box können Unternehmen ihre Steuern reduzieren, wenn sie mit Lizenzen geschäften. Was sie beispielsweise an Gebühren für die Nutzung von Patenten verdienen, wird nur zu einem geringen Teil zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet. Dadurch kann die Steuerbelastung erheblich sinken. Solche Praktiken sind in der EU weit verbreitet, wie Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), an einer Vorabinformation sagte. Er geht daher davon aus, dass die EU die Boxen akzeptieren müsste – im Gegensatz zu den steuerprivilegierten Domizil-, Holding- und Gemischten Gesellschaften. An diesen stört die EU, dass in- und ausländische Erträge ungleich behandelt werden.

Da die akzeptierten Steuerpraktiken international im Fluss sind, sollen laut Bericht grundsätzlich neue Sonderregeln geprüft werden. Diese müssten aber international anerkannt sein und mindestens in einem EU-Staat angewandt werden.

«Wir können nicht einfach auf Zeit spielen»
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf betonte, dass die Schweiz sich bei der Unternehmensbesteuerung bewegen müsse. Es gehe darum, die Akzeptanz ins Steuersystem wieder herzustellen. Die EU akzeptiere die kantonalen Steuerregimes mit der ungleichen Besteuerung von Einkünften im Inland und im Ausland nicht mehr, sagte Widmer-Schlumpf. Laut der Finanzministerin waren die Signale deutlich: Die EU drohte mit Massnahmen gegen Schweizer Unternehmen im Ausland, sollte sich die Schweiz nicht bewegen.

«Wir haben diese Frage ernst zu nehmen», sagte Widmer-Schlumpf. Die Schweiz könne nicht einfach auf Zeit spielen. «Es ist wichtig, dass wir eine Lösung vorschlagen.» Steuer- und finanzpolitisch sei es jedoch eine grosse Herausforderung, denn auch der Bund habe alles Interesse daran, die international tätigen, mobilen Gesellschaften zu halten.

Die Projektgruppe habe verschiedene Varianten geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass die heutigen Sonderregelungen durch neue abgelöst werden sollten. Klar sei, dass die neuen Regeln nicht dazu führen dürften, dass die Steuereinnahmen gänzlich wegbrächen. Ausserdem müssten die Regeln steuersystematisch begründbar sein und in mindestens einem Land der EU praktiziert werden.

Masslösungen für die Kantone
Die Steuerregimes für die Spezial-Gesellschaften sind nicht für alle Kantone gleich wichtig. Boxen sind deshalb auch nicht für alle Kantone eine Lösung, um beim Wegfall der Steuerregimes die internationalen Unternehmen zu halten. Besonders für Genf mit seinen Rohstoffhändlern bieten sie nur beschränkt einen Ausweg.

Aus diesem Grund sieht die Projektorganisation vor, dass die Kantone je nach Bedarf die Gewinnsteuersätze senken müssten. Als untere Grenze nannten Experten der Steuerverwaltung einen Satz von rund 12% bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Dort habe sich die Gewinnsteuer in der EU eingependelt. Heute liegt der Satz in der Schweiz bei 12 bis 24%.

Grosse Steuerausfälle
Die Anpassungen hätten grosse Steuerausfälle zur Folge, da wegen der Boxen und der tieferen Steuersätze auch Unternehmen weniger bezahlen müssten, die heute normal besteuert werden. Der Bericht beziffert die Ausfälle über alle Kantone hinweg auf total 0,2 bis 3,9 Mrd CHF. Realistisch seien 1 bis 3 Mrd, sagte Gaillard.

Das wirft die Frage auf, wer den Verlust tragen soll. Die Autoren betonen, dass der Zwischenbericht lediglich eine Stossrichtung darstellt, welche die Schweiz verfolgen könnte. Deshalb würden auch lediglich Ansatzpunkte genannt, wie der Ausgleich aussehen könnte.

Ausgleich durch Bund wahrscheinlich
Klar scheint laut Bericht, dass der Bund einen beträchtlichen Teil tragen sollte, denn er hat ein grosses Interesse daran, dass die privilegierten Gesellschaften nicht abwandern: Rund die Hälfte der Steuereinnahmen der direkten Bundessteuer stammen von ihnen. Nach Abzug des Kantonsanteils sind dies beim Bund 3,3 Mrd CHF. Die Kantone nehmen jährlich rund 2,1 Mrd CHF von den privilegierten Gesellschaften ein, was rund 20% der Einnahmen aus Gewinnsteuern von Firmen entspricht. Ins Gewicht fallen für sie aber auch die Arbeitsplätze bei diesen Gesellschaften. In Genf sind es beispielsweise 7%.

Würden diese Unternehmen wegziehen, schadete dies also Bund und Kantonen. Obwohl die Verteilung der Lasten eine politische Knacknuss sein dürfte, wäre aus Gaillards Sicht eine Arbeitshypothese, dass Bund und Kantone die Kosten je zur Hälfte tragen würden. Der Bund könnte den Kantonen einen grösseren Anteil an der Bundessteuer zukommen lassen.

Je nach Verteilungsmechanismus profitieren die Kantone unterschiedlich – nicht zwingend würde jene am meisten profitieren, für die der Wegfall der Statusgesellschaften das grösste Problem darstellt. Am stärksten betroffen wären laut Gaillard Genf, Waadt, Basel-Stadt und Zug. Sie alle nehmen zwischen 275 und 560 Mio CHF pro Jahr von den privilegierten Gesellschaften ein.

Einsparungen und höhere Mehrwersteuer
Um den Ausgleich zu finanzieren, wären beim Bund laut Gaillard Einsparungen oder Steuererhöhungen nötig. Denkbar wäre etwa eine Kapitalgewinnsteuer, höhere Dividendenbesteuerung oder auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Angepasst werden müsste auch der Finanzausgleich. Spätestens hier seien alle Kantone betroffen, sagte Gaillard.

Als nächstes wird die Projektorganisation Kantone und Wirtschaft zu ihrem Bericht anhören. Ein Schlussbericht soll im kommenden Herbst folgen. (awp/mc/pg)

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