Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 2,75 Prozent

Mietwohnung

Die Mietkosten bleiben in der Schweiz unverändert.

Grenchen – Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen wurde auf 2,75% festgelegt. Er verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz per 31.12.2010 sank gegenüber dem Vorquartal von 2,65% auf 2,59%. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit weiterhin 2,75%, da der Durchschnittszinssatz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,43% gesunken ist, so das BWO weiter. Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43% um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist.

Kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch
In diesem Falle kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er ist entsprechend herabzusetzen. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ist seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch entstanden. Allerdings können Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden. Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10.09.2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. (awp/mc/ps)

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