Schweiz bei EU-Verhandlungen in der Zwangspause

Personenfreizügigkeit

(Bild: michaklootwijk - Fotolia)

(Bild: michaklootwijk – Fotolia)

Brüssel – Die Briten stimmen am 23. Juni über den Verbleib ihres Landes in der EU ab. Bis dann herrscht zwischen der Schweiz und der EU bei den Gesprächen zur Freizügigkeit Stillstand. Aber auch andere Themen wie die Durchsetzungsinitiative belasten das Verhältnis Schweiz-EU.

«Ab dem 24. Juni sind unsere Türen für die Schweiz wieder offen», sagte ein ranghoher EU-Diplomat. Würde die Schweiz zuvor auf eine Lösung bei der Personenfreizügigkeit drängen, müsste die EU mit Blick auf das Briten-Referendum ablehnen, sagte er. Seit einem Jahr diskutiert die Schweiz mit der EU über eine Lösung bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Im Gespräch ist eine Schutzklausel, die aus Schweizer Sicht ermöglichen soll, bei einer starken Zuwanderung aus der EU diese zu beschränken.

Keine Briten-Lösung für Bern
Eine quantitative Beschränkung der Zuwanderung lehnt die EU jedoch kategorisch ab: «Die Einführung von Quoten kommt nicht in Frage», bekräftige ein EU-Diplomat erneut. Auch eine Lösung, die jener der Briten ähnlich sei, käme für die Schweiz nicht in Frage. Grossbritannien hatte von den EU-Staaten die Möglichkeit erhalten, den Zugang von EU-Ausländern zum Sozialsystem einzuschränken. Davon erhofft sich das Land eine tiefere Zuwanderung.

Wenn eine Lösung mit der Schweiz zustande komme, sagte der EU-Diplomat, dann liege diese weit unter jener der Briten. Schliesslich sei das Vereinigte Königreich Mitglied der EU, die Schweiz nicht.

Rolle des EU-Gerichtshofes
Wie genau diese mögliche Schutzklausel funktionieren soll, ist nicht klar. So muss etwa geklärt werden, wie diese ausgelöst werden soll. Brüssel möchte hierbei den EU-Gerichtshof (EuGH) ins Spiel bringen. Das würde für die Schweiz bedeuten, sie müsste sich mit Brüssel gleichzeitig auch über ein institutionelles Rahmenabkommen, das den Zugang der Schweiz zum EU-Markt regelt, einigen. Die darin angedachte Rolle des EuGH ist in der Schweiz jedoch äusserst umstritten.

Würde sich die Schweiz mit der EU nur im Rahmen der Schutzklausel auf die Rolle des EuGH einigen, käme dies einem Präjudiz beim Rahmenabkommens gleich.

Unilaterlae Schutzklausel
«Wir sind in einer schwierigen Situation», resümierte der EU-Diplomat. Er schloss jedoch nicht aus, dass die EU und die Schweiz nach dem britischen Referendum eine Lösung finden werden. Nicht akzeptieren wird die EU hingegen die Einführung einer einseitigen Schutzklausel, wozu der Bundesrat bereit ist, falls keine Lösung mit der EU gefunden wird.

Dann sei die EU bereit, das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz zu kündigen, hiess es. Wegen der Guillotine-Klausel würden dann automatisch alle anderen Abkommen im Bilaterale-I-Paket auch fallen. Dies bräuchte jedoch die Zustimmung aller 28 EU-Staaten.

Durchsetzungsinitiative
Mit Unbehagen schaut Brüssel auch auf die bevorstehende Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative, die eine automatische Ausschaffung von straffällig gewordenen Ausländern ohne Prüfung des Einzelfalls verlangt. Darüber, welche Delikte zu einer Ausschaffung führen, sind sich Initianten und Gegner nicht einig. Würde die Initiative angenommen, dürften die Probleme mit der EU nochmals grösser werden. (awp/mc/pg)

Exit mobile version