Zürich – Die von der Stimmbevölkerung im Jahr 2023 gutgeheissene Einführung der OECD-Mindeststeuer für Unternehmensgewinne sollte laut einer Studie wieder eingestampft werden. Das Regelwerk sei überholt und könnte für die Schweiz sogar kostspielig werden.
Zu diesem Schluss kommt eine am Montag veröffentlichte Studie des Institute of Law and Economics der Universität St. Gallen (HSG). «Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit der Volksabstimmung von 2023 haben sich grundlegend verändert», sagt Peter Hongler, HSG-Professor für Steuerrecht, anlässlich einer Medienkonferenz in Zürich.
Die von der Swiss-American Chamber of Commerce in Auftrag gegebene Untersuchung hält fest, dass das im Jahr 2023 mit knapp 80 Prozent Zustimmung angenommene Steuermodell seinen Zweck nicht erfüllt. So habe etwa der Bund damals damit gerechnet, dass rund 140 Staaten die Regeln ebenfalls umsetzen würden.
Bisher sei das Steuerregelwerk aber nur von 33 Staaten vollständig umgesetzt worden. «Aus einer globalen Lösung ist faktisch ein EU-Projekt geworden», so Hongler. Besonders ins Gewicht falle die Nichtumsetzung in den USA.
Teure Rechtsrisiken
Die Studie warnt zudem vor erheblichen Rechtsrisiken. So sei etwa die Bemessungsgrundlage der Ergänzungssteuer rechtlich unzureichend definiert und damit potenziell gerichtlich anfechtbar.
Die Mindeststeuer, die von der Schweiz 2024 freiwillig eingeführt wurde, berge daher «erhebliche» rechtliche Risiken. Ein weiteres Festhalten daran könne für den Standort Schweiz «volkswirtschaftlich und fiskalisch mehr Kosten als nutzen», so Hongler.
Daher empfiehlt die HSG-Studie eine Abschaffung der Mindeststeuer noch in diesem Jahr. Das würde die Rechtssicherheit erhöhen, die steuerpolitische Souveränität stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gegenüber Staaten verbessern, die auf eine Umsetzung verzichten.
Gleichzeitig wird die Prüfung einer sogenannten «Domestic Minimum Top-Up Tax» empfohlen – einer nationalen Ergänzungssteuer im Rahmen der globalen OECD-Mindeststeuer. Eine solche rein innerstaatliche Lösung könnte laut den Autoren nicht nur Schweizer Unternehmen vor einer Nachbesteuerung im Ausland schützen, sondern erhöhe auch die Flexibilität, auf künftige Entwicklungen – sowohl in der EU als auch in den USA – reagieren zu können. (awp/mc/pg)
