Schweiz zieht Strich unter Steuerstreit mit EU

Personenfreizügigkeit

(Bild: michaklootwijk - Fotolia)

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Luxemburg – Nach jahrelangem hin und her ist es endlich so weit: Die EU-Finanzminister und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnen am kommenden Dienstag in Luxemburg ein Abkommen und beenden damit den Streit um die Besteuerung von Unternehmen. Mit der Einführung von Lizenzboxen könnte die Schweiz aber wieder in die Kritik geraten.

Der Streit zwischen der EU und der Schweiz hatte vor bald zehn Jahren begonnen. Die Steuerpraxis in einigen Kantonen und teilweise auch auf eidgenössischer Ebene war von der EU als diskriminierend und wettbewerbsverzerrend kritisiert worden, da ausländische Unternehmen im Vergleich zu inländischen privilegiert besteuert werden.

In Juni wurde man sich schliesslich einig: Die Schweiz willigte ein, drei kantonale Steuerregime und zwei auf Bundesebene abzuschaffen. Im Gegenzug versprachen die EU-Staaten, bestehende Gegenmassnahmen spätestens dann aufzuheben, wenn die Schweiz die Regime abgeschafft hat.

Gegenmassnahmen hatte vor allem Italien ergriffen, indem es die Schweiz auf eine schwarze Liste setzte. Folge davon ist, dass Schweizer Firmen für grenzüberschreitende Geschäfte Mehrwertsteuerbestätigungen vorweisen müssen. Dies ist mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Laut Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wird in dieser Angelegenheit zurzeit mit dem südlichen Nachbarland verhandelt.

Trotz der Einigung behalten sich die EU-Staaten aber auch explizit vor, erneut Massnahmen zu ergreifen, falls die Schweiz neue, aus ihrer Sicht schädliche Steuerregime einführt.

Akzeptiert und doch wettbewerbsfähig
Für die Schweiz ist mit der Unterzeichnung des «Memorandum of Understanding», so heisst das Abkommen im Fachjargon, die Arbeit noch lange nicht beendet. Nun sollen die beanstandenden Steuerregime durch neue ersetzt werden. Man wolle das Schweizer Steuersystem so revidieren, dass es international akzeptiert aber wettbewerbsfähig sei, sagte Widmer-Schlumpf bei der Präsentation Unternehmenssteuerreform III Mitte September.

Diese sieht vor, dass die Kantone neu Lizenzboxen einführen können. Bei diesen Boxen werden Erträge aus der Verwertung von geistigem Eigentum privilegiert besteuert.

Kritik an «zu grosszügigen» Boxen
Unumstritten sind auch diese Boxen nicht. Zwar liess selbst der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble kürzlich durchblicken, dass auch Deutschland solche einführen könnte, wenn die G20 sich auf einen einheitlichen Standard geeinigt hätten. Noch vor einem Jahr hatte er sich noch kategorisch gegen Lizenzboxen ausgesprochen.

Kritisiert wird jedoch der «zu grosszügige» Anwendungsbereich von Lizenzboxen in manchen Ländern. Das führe dazu, dass Unternehmen von wettbewerbsverzerrenden Steuervorteilen profitieren, heisst es. von Seiten der Kritiker Während beispielsweise gewisse Länder nur die Kosten steuerlich begünstigen, die in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung eines Patentes stehen, fassen andere Staaten diese Kosten wesentlich weiter.

OECD definiert Standard
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen internationalen Standard ausarbeitet soll. Es wird erwartet, dass sie die Boxen relativ eng definieren wird.

Resultate der Arbeitsgruppe sollen Ende 2015 vorliegen. Parallel dazu nimmt derzeit auch die EU zehn dieser Boxen in neun ihrer Mitgliedstaaten unter die Lupe. Resultate der Untersuchungen will die Staatenunion im Dezember publizieren. (awp/mc/ps)

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