Bern – Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am Sonntag über zwei eidgenössische Vorlagen. Es sind die Abschaffung des Eigenmietwerts, der für das Eigenheim versteuert werden muss, und die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID).
Über den Eigenmietwert an sich wird allerdings nicht abgestimmt. Vielmehr äussern sich Volk und Stände über die Einführung einer neuen Sondersteuer auf Zweitwohnungen. Dafür muss die Verfassung angepasst werden, und deshalb braucht es das Volks- und das Ständemehr.
Die Verfassungsänderung ist Voraussetzung dafür, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden kann, da das Parlament die beiden Vorlagen verknüpft hat. Die neue Steuer soll es namentlich Kantonen mit vielen Ferienwohnungen und -häusern ermöglichen, wegfallende Einnahmen zu kompensieren. Fällt der Eigenmietwert, fallen auch fast alle Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Haussanierungen.
Die Auszählung verspricht Spannung: In der Erhebung für die SRG hätten 51 Prozent der neuen Steuer zugestimmt und 45 Prozent sie abgelehnt. In der «20 Minuten»/Tamedia-Umfrage unterstützten 54 Prozent die Streichung des Eigenmietwerts, bei 44 Prozent Nein. In beiden Umfragen sank der Ja-Anteil im Lauf der Kampagnen deutlich.
Zur Einführung der E-ID äussern sich die Stimmenden bereits das zweite Mal innerhalb von rund vier Jahren. 2021 wurde eine erste Vorlage abgelehnt, weil private Unternehmen mit der Ausstellung der E-Ausweise betraut werden sollten. Die Mehrheit der Stimmenden hatte Bedenken zur Sicherheit ihrer Daten und sagte Nein.
Gibt es nun ein Ja, wird die Ausstellung der E-ID Sache des Bundes. Der neue Anlauf ist bei fast allen Parteien auf Anklang gestossen; die Vorlage wird aber mit dem Referendum bekämpft. Die SRG-Umfrage lässt eine deutliche Zustimmung von 59 Prozent erwarten, und die «20 Minuten»/Tamedia-Umfrage ergab einen Ja-Anteil von 55 Prozent. (awp/mc/ps)