Sika: Kantonsgericht lehnt a.o. Generalversammlung ab

Justiz

(Foto: FikMik - Fotolia.com)

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Baar – Das Kantonsgericht Zug hat das Begehren der Schenker-Winkler Holding auf Abhaltung einer ausserordentlichen Generalversammlung abgewiesen. Es mache keinen Sinn, so kurz vor der ordentlichen Generalversammlung eine ausserordentliche Generalversammlung abzuhalten, dafür bestehe auch keine besondere Dringlichkeit.

Das Gericht hat die Frage hinsichtlich der Beschränkung der Stimmrechte in diesem Verfahren ausdrücklich offengelassen.

Sika hat allerdings das Datum für die ordentliche GV am 14. April 2015 erst vor zwei Tagen bekanntgegeben. Die Schenker-Winkler Holding ihrerseits drängt seit Dezember auf die Einberufung einer ausserordentlichen GV. (Sika/mc/pg)

 

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