Sparauftrag könnte laut 2600 Stellen beim Bundespersonal kosten

Bundeshaus

Bern – Das Parlament will vom Bundesrat wissen, wie 300 Millionen Franken beim Bundespersonal gespart werden könnten. Im September präsentiert Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf der Regierung drei Vorschläge. Nach ihrer Darstellung geht es um rund 2600 Stellen.

«Einen solchen Abbau könnte man nicht in ein paar Monaten umsetzen», sagte Widmer-Schlumpf im Interview mit der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Mit Kündigungen verbunden würde er «mindestens ein Jahr dauern».

Realistischer ist für die Bundesrätin aber eine längere Dauer: Da mit einem solchen Personalabbau auch die Leistungen der Verwaltung markant reduziert würden, wären Gesetzesänderungen durch das Parlament nach langwierigen Vernehmlassungsverfahren nötig. «Was wir dem Parlament 2014 unterbreiten, würde also frühestens 2016 wirksam.»

Wie ernst es dem Parlament mit dem Sparauftrag ist, muss sich indes zuerst weisen. Der Auftrag ist eine Nachwehe aus der Diskussion des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP 2014), welches am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert ist. Der Rechten gingen die Massnahmen zu wenig weit, der Linken zu weit.

Verbunden war die Rückweisung Ende Jahr mit dem Auftrag, zwei gegensätzliche Szenarien auszuarbeiten: Einerseits eine Beschränkung des Ausgabenwachstums und der Personalausgaben; andererseits eine Erhöhung der Steuern. Ihren Unmut verhehlte Widmer-Schlumpf damals nicht: Der Auftrag sei «absolut nicht zielführend», sagte sie. Damals ging sie von einer Streichung von bis 1900 Stellen aus.

Mangels Projekten soll VBS auf Gripen-Millionen verzichten
Einsparen liessen sich 300 Millionen Franken auch, indem das für den Kampfjet Gripen vorgesehene Geld nicht ausgegeben würde. «Stellen Sie sich vor: Sie wollen ein Schulhaus bauen, aber das Volk sagt nein. Dann können Sie mit dem Geld doch nicht einfach ein Hallenbad bauen», sagte Widmer-Schlumpf.

Sie sei zwar einverstanden, dass das Verteidigungsdepartement das Geld bekommen solle, wenn es «konkret Bedarf ausweisen kann und ausführungsreife Projekte hat». «Aber im Moment gibt es keine solchen Projekte.»

Für strengere Prüfung von Volksinitiativen
Widmer-Schlumpf äussert sich im Interview auch zu den jüngsten Diskussionen um Reformen bei den Volksrechten, namentlich bei den Volksinitiativen. Sich Gedanken zu machen, sei legitim, sagte sie. Reformbedarf sieht sie aber weniger bei der seit Jahrzehnten unveränderten Anzahl der benötigten Unterschriften als bei der Praxis zur Gültigkeit von Volksbegehren.

Den Bundesratsbeschluss, die Erbschaftssteuerinititiave als gültig zu bezeichnen, sieht Widmer-Schlumpf mittlerweile kritisch. Aus ihrer Sicht besteht die Initiative aus verschiedenen Fragestellungen, «was es für den Stimmbürger schwierig macht, die Initiative mit Ja oder Nein zu beantworten».

Sie unterstützt deswegen den Entscheid des Ständerats, die Gültigkeit nochmals genauer von einer vorberatenden Kommission überprüfen zu lassen. «Ich fürchte, bei uns, auch bei mir, hat sich eine etwas zu grosszügige Praxis breit gemacht. Es ist Zeit, dass wir das überdenken.»

Bei der Erbschaftssteuerinitiative aus dem linken und christlichen Lager ist umstritten, ob die Forderung nach einer neuen Steuern, die Zweckbindung der Einnahmen für die AHV und der Eingriff in die kantonale Steuerhoheit genügend zusammenhängen (Einheit der Materie). Kontrovers diskutiert wird auch die Rückwirkungsklausel, nach der Schenkungen bereits seit 2012 betroffen wären. (awp/mc/ps)

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