Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Verwaltungsräte der KPT

KPT

Krankenkasse KPT in Bern.

Bern – Die 2010 gescheiterte Fusion der Krankenkassen KPT und Sanitas hat für zwei Beteiligte ein juristisches Nachspiel: Die Berner Staatsanwaltschaft hat am Montag gegen zwei frühere KPT-Verwaltungsräte Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Pflichten in mehrfacher Hinsicht verletzt zu haben.

Konkret wird den einstigen KPT-Verwaltungsräten Walter Bosch und Bernhard Liechti zur Last gelegt, bei der geplanten Fusion die Regeln zu Interessenskonflikten unzureichend und die Sorgfalts- und Treuepflichten schwer verletzt zu haben.

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) war bereits 2012 zur Ansicht gelangt, dass sich die Verwaltungsratsmitglieder in unzulässiger Weise erheblich bereichert hätten, wenn die Fusion zustande gekommen wäre. Als Sanktion sprach sie unter anderem ein vierjähriges Berufsverbot gegen die beiden Betroffenen aus und reichte zudem eine Strafanzeige ein.

Die von der Berner Staatsanwaltschaft abgeschlossene Strafuntersuchung gibt der Finma nun in wesentlichen Teilen Recht. Sie kommt zum Schluss, dass Bosch und Liechti ihre Pflichten als Verwaltungsräte verletzt haben.

Horrende Renditen
So sollen die beiden Beschuldigten für Mitarbeiteraktien einen überhöhten Rückkaufpreis angeboten haben. Laut der Finma betrug der Rückkaufpreis 600 CHF, wogegen der einstige Ausgabepreise zwischen 28 und 40 CHF lag. Mitarbeiter, Manager und Verwaltungsräte der KPT hätten dadurch horrende Renditen erzielt – und zwar mit Geld der Versicherten.

Ferner wirft die Berner Staatsanwaltschaft den früheren Verwaltungsräten vor, zum Nachteil der KPT ein ungesichertes Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe gewährt haben. Zur Last gelegt wird ihnen auch, sämtliche Verwaltungsräte mit überhöhten Abgangsentschädigungen bedacht zu haben.

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft indes das Verfahren im Zusammenhang mit den Bezügen aus Mandatsverträgen. Die Finma hatte diese eingezogen, weil diesen Zahlungen keine Leistungen gegenüber standen, die nicht bereits mit den üblichen Verwaltungshonoraren abgegolten gewesen wären.

Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Die beiden Beschuldigten werden sich vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu verantworten haben. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Während sich die Staatsanwaltschaft über das geforderte Strafmass bedeckt hält, liefert die Anzahl der Richter einen Hinweis dazu. Die Dreierbesetzung des Gerichts deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ins Auge fasst. (awp/mc/ps)

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