Immunitätskommission hört Blocher Ende April an

Christoph Blocher

Christoph Blocher.

SVP-Nationalrat Christoph Blocher.

Bern – Christoph Blocher muss vor der Immunitätskommission des Nationalrats erscheinen. Die Kommission hat ihn für den 25. April zu einer Anhörung eingeladen. Sie muss entscheiden, ob Blocher als Nationalrat vor Strafverfolgung geschützt ist und ob die Immunität allenfalls aufgehoben werden soll.

Dies sagte Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Mittwoch vor den Medien in Bern. Blocher darf vor dem Gremium seine Sicht der Dinge darlegen, bevor dieses über seine Immunität und die allfällige Aufhebung entscheidet.

Suche nach Beweisen
Beantragt hat dies die Zürcher Staatsanwaltschaft. Sie verdächtigt Blocher im Zusammenhang mit der Affäre um den ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand der Verletzung des Bankgeheimnisses. Bei einer Hausdurchsuchung suchte sie nach Hinweisen auf ein Treffen am 3. Dezember 2011. Dies geht aus dem Durchsuchungsbefehl der Zürcher Staatsanwaltschaft hervor, wie Blochers Anwalt bestätigte.

Damals hatte sich Blocher in seinem Haus in Herrliberg mit dem IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin und dem Thurgauer Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei über auffällige Devisentransaktionen Hildebrands unterhalten. Zweiter Grund für die Hausdurchsuchung ist die mögliche Weiterleitung von Informationen an Dritte. Offenbar will die Staatsanwaltschaft klären, inwieweit Blocher in die Weitergabe von Bankauszügen an die «Weltwoche» involviert ist. Dies kann sie jedoch nur, wenn Blocher nicht von der parlamentarischen Immunität geschützt ist.

Viele Fragen
Bei der Beantwortung dieser Frage ist die Immunitätskommission mit einer Reihe kniffliger juristischer Probleme konfrontiert. Umstritten ist als erstes, ob Blocher zum Zeitpunkt der allfälligen Tatbegehung überhaupt Parlamentarier war. Das Treffen mit dem Informanten der Bank Sarasin fand nämlich vor Blochers Vereidigung als Nationalrat statt. Nach Auskunft von Kommissionspräsident Brand ist es das erste Mal, dass sich die Frage nach dem genauen Zeitpunkt der Einsetzung ins Amt überhaupt stellt. Entsprechend fehlt es an juristischer Literatur oder Fällen, die als Vorbild dienen können.

Als nächstes muss die Kommission klären, ob die Handlungen Blochers, in welchen die Zürcher Staatsanwaltschaft eine mögliche Verletzung des Bankgeheimnisses sieht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen parlamentarischer Tätigkeit stehen. Blocher selber behauptet dies. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass ihm die fraglichen Dokumente gerade deshalb angetragen worden sind, weil er Parlamentarier ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestreitet einen direkten Zusammenhang und möchte entsprechend feststellen lassen, dass Blocher keine Immunität geniesst.

Interessensabwägung
Falls die Kommission Blochers Argumentation folgt und zum Schluss kommt, dass dieser von der Immunität geschützt ist, muss sie über die Aufhebung der Immunität befinden. Dieser Entscheid fällt laut Brand aufgrund einer Güterabwägung zwischen den öffentlichen Interessen und den Interessen des Parlamentariers. Nicht entscheiden muss die Kommission jedoch über die Frage, ob die Durchsuchung von Blochers Haus und Büro rechtmässig war. Diese stellt sich im Beschwerdeverfahren vor dem Zürcher Obergericht und im einem allfälligen Strafverfahren, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweisen geht.

Für das Immunitätsverfahren wird die Kommission noch weitere Informationen als nur Blochers Aussage brauchen. Welche Gutachten, Einvernahmen oder anderen Abklärungen vorgesehen sind, gab Brand nicht bekannt. Informationen, wonach der Gesamtbundesrat seine Mitglieder bereits vom Amtsgeheimnis entbunden hat, bestätigte Bundesratssprecher André Simonazzi nicht.

Erste Sitzung
Die Immunitätskommission hatte sich am Mittwoch zu ihrer ersten ordentlichen Sitzung getroffen. Entsprechend musste sie sich vor der Diskussion über den Fall Blocher auf die Grundsätze ihrer Arbeit einigen. Laut Brand gehört dazu etwa, dass Immunitätsverfahren wenn möglich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden sollen. Ob die Immunitätskommission ihren Entscheid schon am 25. April fällt, ist ungewiss. Danach ist die Rechtskommission des Ständerats an der Reihe.  (awp/mc/pg)

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