Zwei Bürgerbewegungen laufen mit Landwirtschaftsinitiativen auf

Pestizidinitiative

(Pixabay)

Bern – Landwirte, Gartenbesitzerinnen und die öffentliche Hand erhalten vorderhand keine zusätzlichen Umweltauflagen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Zwei Bürgerbewegungen sind mit der Trinkwasser-Initiative und der Pestizidinitiative aufgelaufen.

60,7 Prozent der Stimmenden oder knapp 1’967’000 sagten Nein zur Trinkwasser-Initiative, rund 1’276’400 stimmten zu. Die Pestizidinitiative lehnten 60,6 Prozent beziehungsweise rund 1’965’000 Stimmende ab, 1’279’900 legten ein Ja ein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 59 Prozent.

Fast alle Kantone lehnten die Initiativen ab, am deutlichsten das Wallis mit 78 Prozent Nein zur Trinkwasser- und 77 Prozent zur Pestizidinitiative. Die Ausnahme war Basel-Stadt: Der Halbkanton nahm die Trinkwasser-Initiative mit rund 59 Prozent Ja an. Ein Pestizidverbot befürwortete er mit 57 Prozent Ja-Anteil. Nur in einigen Städten fanden die Anliegen Zustimmung.

Intensiver Abstimmungskampf
Der Abstimmungskampf war intensiv, laut und zuweilen auch handfest. Das Ja- und auch das Nein-Lager berichteten in den Medien über Beschädigungen und Vandalismus an Abstimmungsplakaten und Propagandamitteln.

Das Nein überraschte indes nicht. Nachdem in ersten Umfragen eine Mehrheit ein Ja einlegen wollte, bröckelte die Zustimmung danach zusehends. Zehn Tage vor dem Urnengang beabsichtigte schliesslich eine Mehrheit der Befragten, ein Nein einzulegen.

Lanciert hatten die zwei Initiativen zwei parteiungebundene Bürgergruppen. Die Trinkwasser-Initiative stammte vom Verein «Sauberes Wasser für alle». Hinter dem Volksbegehren für ein Verbot von synthetischen Pestiziden stand eine Bürgerbewegung aus der Westschweiz.

Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» wollte bei der Landwirtschaft ansetzen. Direktzahlungen hätten nur noch Betriebe erhalten sollen, die ohne Pestizide und ohne vorbeugend verabreichte Antibiotika produzieren.

Gefährliche Pestizide
Ausserdem sollten Bauern nur so viele Tiere halten dürfen, wie sie mit auf dem Betrieb produziertem Futter ernähren können. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung hätte nur unter Auflagen Geld vom Bund erhalten dürfen.

Die Initiative «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» wollte Pestizide verbieten, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in Gärten und öffentlichen Anlagen. Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mit ihnen produziert worden sind, hätten nicht mehr importiert werden dürfen.

Die Initianten argumentierten mit der Gesundheit: Synthetische Pestizide befänden sich im Essen, im Wasser und würden über die Luft transportiert. Besonders Kinder und Ungeborene seien gefährdet; bei Erwachsenen könnten diese Pestizide krebserregend sein. Auch Pflanzen und Tiere litten unter diesen Pflanzenschutzmitteln.

Einschränkungen in Arbeit
Neue Einschränkungen für den Pestizid- und Düngereinsatz wird es nach dem Doppel-Nein aber doch geben. Das Parlament hat im März Gesetzesbestimmungen verabschiedet, die die Risiken für die Umwelt durch den Pestizideinsatz vermindern sollen. Es war aber durchaus die Absicht der Mehrheit, den damals noch mit Sympathie aufgenommenen Initiativen Wind aus den Segeln zu nehmen.

Den Unterstützern der Initiativen genügten die Bestimmungen freilich nicht. Vorgeschrieben wird neu, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent sinken müssen, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015.

Ausserdem soll künftig weniger Nährstoffe aus der Landwirtschaft in die Umwelt gelangen. Ein konkretes Reduktionsziel macht das Gesetz nicht. Vorgeschrieben ist lediglich vor, dass Stickstoff und Phosphor bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden müssen.

Mit dem Verordnungspaket zu den Gesetzesbestimmungen, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, schlägt der Bundesrat vor, dass der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent sinken soll. Betrieben, die Direktzahlungen beziehen, sind verpflichtet, die Massnahmen einzuhalten. In Kraft tritt dieses Paket voraussichtlich Anfang 2023; ein zweites soll noch folgen.

Die Agrarpolitik ab 2022 allerdings, die für die Landwirtschaft strengere ökologische Vorgaben gebracht hätte, legte das Parlament im März auf Eis. Lediglich die Gelder für Subventionen in den nächsten vier Jahren bewilligten die Räte, zum Missfallen von Befürwortern der Initiative. (awp/mc/pg)

Exit mobile version