WAK-NR stoppt Kartellgesetzrevision: sgv ist erfreut

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Die Revision des Kartellgesetzes soll gestoppt werden. Das hat die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) heute entschieden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut über diesen Entscheid. Die Vorlage sei ökonomisch unausgereift und verursache erhebliche Regulierungskosten, befindet der Gewerbeverband.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft tritt der sgv für den freien Wettbewerb ein. Dafür brauche es gerade beim Kartellrecht eine solide gesetzliche Grundlage mit einer etablierten Rechtspraxis. Beides sei heute gegeben, drohe aber mit der «unausgereiften» Revision des Kartellgesetzes erheblich in Frage gestellt zu werden, schreibt Gewerbeverband in einer Mitteilung. Der sgv begrüsst deshalb den heutigen Kommissionsentscheid zum Stopp in der Kartellgesetzrevision. Es wäre falsch, die geltende und strenge Praxis der Wettbewerbskommission mit einer Gesetzesänderung wieder zu Nichte zu machen, so der Gewerbeverband.

Zudem will die Revision Meldepflichten, Beweislastumkehr und Preiskontrollen einführen. Dies sei nicht mit einer freien und unternehmerischen Marktordnung zu vereinbaren und belaste vor allem die KMU ganz massiv. Mit ihrem Entscheid habe die nationalrätliche Kommission Praxisbezug zum Wirtschaftsalltag und gesunden Pragmatismus bewiesen. Der sgv fordert nun auch vom Gesamtnationalrat den Entscheid der WAK zu bestätigen und die unnötige Revision zu stoppen. (sgv/mc)

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