Weg frei für Rückzug der Bankgeheimnis-Initiative

Bankgeheimnis

(Foto: © Wolfgang Cibura / Fotolia)

Bern – Der Bundesrat beerdigt die Verschärfung des Steuerstrafrechts. Damit ebnet er den Initianten den Weg für den Rückzug der Bankgeheimnis-Initiative. Die Pläne des Bundesrats zur Revision des Steuerstrafrechts waren von Anfang an auf heftigen Widerstand gestossen. Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern fordern ihn daher auf, das Projekt fallen zu lassen.

Der Bundesrat ist damit einverstanden. Am Donnerstag gab er bekannt, dass er die zwei gleich lautende Motionen der beiden Kommissionen annehmen will. Der Nationalrat behandelt den Vorstoss am 7. Dezember, der Ständerat am 12. Dezember. Stimmen die Räte zu, ist die Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland vom Tisch.

Rückzug möglich
Offen ist, ob die Initianten der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» bereit sind, das Volksbegehren unter diesen Umständen zurückzuziehen. Das Initiativkomitee werde sich erst äussern, wenn die Motionen von den Räten angenommen worden seien, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter der Nachrichtenagentur sda.

Matter hatte die Initiative 2013 ins Rollen gebracht. Mit dem Verzicht auf eine Revision des Steuerstrafrechts sei deren Hauptziel zwar erreicht, erklärte er. Das Initiativkomitee wolle aber sicherstellen, dass das Bankgeheimnis im Inland auch in Zukunft nicht aufgehoben werde.

Patt in den Räten
Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts lanciert worden. Sie will das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung verankern. Das soll sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Die Initiative hat die Räte gespalten. Der Nationalrat unterstützt die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Mit ihren Motionen wollen die Kommissionen einen Ausweg aus der verfahrenen Situation öffnen.

Der Bundesrat hatte zur Revision des Steuerstrafrechts eine Vernehmlassung durchgeführt. 2015 legte er das Projekt bis zur Abstimmung über die Bankgeheimnis-Initiative auf Eis. Finanzminister Ueli Maurer deutete in den Räten bereits an, dass der Bundesrat auf die Motionen einsteigen könnte.

Schärfere Kontrollen
Mit der Revision des Steuerstrafrechts wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Künftig sollten Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten.

Hintergrund war nicht zuletzt die Kritik der Kantone, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen. In der Vernehmlassung kamen die Pläne aber schlecht an.

Während die Linke die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüsste, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis. Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie. Als Reaktion darauf schwächte der Bundesrat die Vorlage ab, bevor er sie wegen der Bankgeheimnis-Initiative sistierte. Diese lehnte er ab. Seiner Meinung nach würde die Annahme der Initiative die korrekte Erhebung der Steuern gefährden.

Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Steuermoral in Gefahr
Der Bundesrat lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Mit diesem würden die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.

Laut Bundesrat brächte das zwar keine materiellen Neuerungen. Die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung hätte seiner Meinung nach jedoch eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. (awp/mc/pg)

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