Weko prüft Suchmaschinenwerbung bei Reisebranche und Online-Casinos

Weko-Direktor Patrik Ducrey. (Bild: Weko/mc)

Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Konkret prüft die Weko mögliche wettbewerbswidrige Abreden im Zusammenhang mit sogenanntem «Keyword-Bidding». Dabei können Unternehmen bei Suchmaschinenbetreibern auf Schlüsselwörter bieten, um bei entsprechenden Suchanfragen prominenter angezeigt zu werden und so die Sichtbarkeit ihres Angebots zu erhöhen.

Auslöser der Verfahren sind laut Mitteilung mehrere bei der Weko eingereichte Selbstanzeigen. Demnach sollen sich einerseits Unternehmen aus der Reisebranche und andererseits mehrere Online-Casinos darauf geeinigt haben, sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren. Konkret hätten sie darauf verzichtet, Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer jeweiligen Konkurrenten betreffen.

Ein solches Verhalten könnte gemäss Weko eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen, die den Wettbewerb einschränkt und sich nachteilig auf Konsumentinnen und Konsumenten auswirkt. Insbesondere könnte durch den gegenseitigen Verzicht auf entsprechende Gebote der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert worden sein.

Namen der betroffenen Reiseanbieter sollen bald bekannt werden
Die erste Untersuchung richtet sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten. Die zweite Untersuchung betrifft nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos. Für alle betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Weko-Direktor Patrik Ducrey sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP, er könne wegen der laufenden Untersuchungen nicht sagen, welche drei Unternehmen aus der Reisebranche konkret betroffen seien. Es werde noch abgeklärt, ob weitere Firmen involviert seien. In ein bis zwei Wochen dürfte dies jedoch geklärt sein und die Namen der betroffenen Unternehmen würden öffentlich werden.

Bei den betroffenen Suchmaschinen handle es sich derweil ganz allgemein um Suchmaschinen, so Ducrey weiter. Es sei jedoch allgemein bekannt, dass es sich in der Praxis vor allem um Angebote von Google handle. (awp/mc/ps)

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