142 Mio Franken für Revitalisierung von Gewässern

Wasserkraft

Bern – Für die Planung und Durchführung von Gewässerrevitalisierungen stellt der Bund den Kantonen im Zeitraum 2012–2015 142 Millionen Franken zur Verfügung. 67 Millionen davon hat das Bundesamt für Umwelt BAFU im Rahmen von Programmvereinbarungen zugeteilt. 75 Millionen Franken sind für Einzelprojekte reserviert, beispielsweise für die Revitalisierung der Broye im Kanton Waadt oder der Thur im Kanton Zürich.

Ende 2009 hat das Parlament der Änderung des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt, welche festlegt, dass Fliessgewässer und Seen naturnaher werden müssen. Von den rund 15’000 km Fliessgewässern, deren Morphologie Defizite aufweist, müssen 4000 km innerhalb von drei Generationen revitalisiert werden. Den Kantonen stehen im Zeitraum 2012-2015 142 Millionen Franken zur Verfügung, um diese Sanierungen zu planen und in Angriff zu nehmen.

75 Millionen Franken für komplexe Revitalisierungsprojekte
67 Millionen Franken wurden im Rahmen von Programmvereinbarungen zwischen dem BAFU und allen 26 Kantonen zugeteilt. Mit diesen Beiträgen werden ein Teil der strategischen Planung sowie Revitalisierungsprojekte und besonders naturnahe Hochwasserschutzmassnahmen finanziert. Umfangreiche und komplexe Revitalisierungsprojekte, die eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BAFU und den Kantonen erfordern, werden parallel dazu als Einzelprojekte finanziert. Darunter fallen beispielsweise die Revitalisierung der Thur (ZH), der Aare und Reuss (AG), der Broye (VD) sowie des Inn (GR). Für derartige Projekte stehen 75 Millionen Franken zur Verfügung.

Von den Finanzmitteln, die der Bund gesamthaft für Gewässerrevitalisierungen bereitstellt, profitieren die Kantone Bern, Aargau und Waadt am meisten: Sie erhalten zwischen 11,1 und 17,7 Millionen Franken an Subventionen für den gesamten Vierjahreszeitraum.

Zusätzliche finanzielle Mittel zur Renaturierung von Gewässern
Die inzwischen zurückgezogene Volksinitiative «Lebendiges Wasser», die zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes geführt hat, strebte eine weitgehende Revitalisierung der Gewässer an. Das revidierte Gesetz sieht vor, dass lediglich 4000 km an prioritären Fliessgewässern revitalisiert werden. Ergänzend müssen die Kantone entlang der Fliessgewässer Korridore ausscheiden, die den Hochwasserschutz und die Vernetzung der naturbelassenen oder revitalisierten Gewässerabschnitte gewährleisten. Diese Korridore dürfen nur extensiv als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet werden. Zur Finanzierung dieser ökologischen Ausgleichsflächen wird das Landwirtschaftsbudget um jährlich 20 Millionen Franken aufgestockt.

Ökologische Sanierung der Wasserkraft
Ein weiteres Element des geänderten Gewässerschutzgesetzes ist die ökologische Sanierung der Wasserkraft. Es müssen bauliche Massnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen des Schwall- und Sunkbetriebs von Speicherkraftwerken zur Produktion von Spitzenenergie zu mildern. Es sind Fischtreppen zu erstellen und der Geschiebehaushalt der Fliessgewässer muss wiederhergestellt werden. Diese Massnahmen werden vollumfänglich durch die nationale Netzgesellschaft swissgrid finanziert. Die jährlich 50 Millionen Franken, die zur Finanzierung dieser Massnahmen nötig sind, werden über einen Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze bereitgestellt. (BAFU/mc/pg)

 

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