Deutlich weniger leerstehende Wohnungen – Tiefste Quote seit 2014

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(Pexels)

Neuenburg – Die Zahl leerstehender Wohnungen in der Schweiz ist das dritte Jahr in Folge zurückgegangen. Davor war die Leerstandquote während zwölf Jahren gestiegen.

Konkret standen per 1. Juni 2023 54’765 Wohneinheiten leer. Das sind 1,15 Prozent des gesamten Wohnbestands (inkl. Einfamilienhäuser), wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.

Die Leerstandsquote sank somit innert Jahresfrist um 0,16 Prozentpunkte. Tiefer lag die Quote leer stehender Wohnungen zuletzt im Jahr 2014 mit 1,07 Prozent.

Insgesamt standen damit per Mitte 2023 im Vergleich zum Vorjahr 6731 Wohnung weniger leer. Das entspricht einer Abnahme um 10,9 Prozent.

Weniger leere Wohnungen in allen Grossregionen
In allen sieben Grossregionen wurden weniger leerstehende Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser gezählt als noch vor einem Jahr. Am stärksten gingen die Leerstandsquoten in den Grossregionen Tessin (auf 2,17% von 2,49%), Ostschweiz (auf 1,17% von 1,42%) und Espace Mittelland (auf 1,61% von 1,82%) zurück.

Im Kantonsvergleich lagen die tiefsten Leerwohnungsziffern mit je 0,42 Prozent in den Kantonen Zug und Genf. Auch im Kanton Obwalden (0,43%) lag der Wert unter einem halben Prozent. Im Kanton Schwyz standen 0,50 Prozent der Wohnungen leer.

In 21 Kantonen nahmen die Leerstandziffern gegenüber dem Vorjahr ab und nur in fünf Kantonen nahmen sie zu. Der Kanton Jura (+0,21 Prozentpunkte auf 3,17%) wies dabei die grösste Zunahme und damit auch die höchste Leerwohnungsziffer in der Schweiz aus.

Im einwohnermässig grössten Kanton Zürich (auf 0,53% von 0,60%) ging die Quote zurück. Auch in der Genferseeregion (auf 1,04% von 1,13%) standen weniger Wohnungen leer als noch vor einem Jahr.

Die Leerwohnungsziffern in den einzelnen Gemeinden

Baumeisterverband will Einsprachmöglichkeiten begrenzen
Laut dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) stehen heute dem Wohnungsbau zu oft Regulierungen im Weg und Einsprachemöglichkeiten führten gar zu Missbrauch, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Einsprachen sollten durch kurze Fristen bei Gerichtsverfahren, durch die Begrenzung auf grössere Bauprojekte oder durch eine Kostenbeteiligung der Einsprechenden «entkräftet» werden.

Der SBV setze sich zudem unter anderem für weniger strenge Auflagen für Baubewilligungen bei verdichteter Bauweise sowie den Abbau unnötiger Überregulierungen oder von Verdichtungshemmnissen in den kantonalen Richt- und kommunalen Nutzungsplänen ein. Die Verdichtung sei bei der Interessenabwägung mindestens gleich hoch zu gewichten wie der Ortsbild- oder Denkmalschutz. (awp/mc/pg)

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