Schadstoffe sollen weiter reduziert werden

Luftverschmutzung

Schweiz setzt sich für weitere Reduktion von Emissionen ein. (Foto: Michael Bührke/pixelio.de)

Bern – Die Parteien des Protokolls von Göteborg zum Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigung treffen sich vom 30. April bis 4. Mai in Genf. An der Konferenz wird das Protokoll revidiert. Zudem werden neue Reduktionsziele für 2020 beschlossen. Neben den Emissionen von Schwefel, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen und Ammoniak sollen neu auch Reduktionsziele für Feinstaubemissionen definiert werden.

Das Protokoll von Göteborg von 1999 ist eines der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Darin wurden Reduktionsziele für die Emissionen von Schwefel (SO2), Stickoxiden (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) mit dem Ziel festgelegt, die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme zu begrenzen. Das Göteborg-Protokoll ist ein paneuropäisches Protokoll. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören neben der Schweiz die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie die USA und Kanada.

Schweiz hat Ziele 2010 erreicht
Die Schweiz hat – ebenso wie die Mehrheit der 24 weiteren Unterzeichnerstaaten – die im Göteborg-Protokoll für 2010 definierten Ziele erreicht, wie das UVEK in einer Mitteilung schreibt. Diese erste Etappe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Emissionsverringerungen seien aber nötig, da die Emissionen dieser Schadstoffe nach wie vor zu hoch sind, so das UVEK.

Grenzwerte für Schadstoffemissionen
Das Göteborg-Protokoll schreibt – ähnlich wie die Schweizer Gesetzgebung – Grenzwerte vor für Schadstoffemissionen aus Feuerungsanlagen (Heizungen und industrielle Anlagen), für Emissionen von Lösungsmitteln, für Abgase von Motorfahrzeugen und Maschinen sowie für Ammoniakemissionen, die bei der Ausbringung und Lagerung von Gülle sowie bei der Tierhaltung in der Landwirtschaft entstehen.

Die Reduktionsziele der Schweiz orientieren sich am Luftreinhaltekonzept , welches im September 2009 vom Bundesrat beschlossen wurde. Die Grundlagen für die Reduktionsziele der Ammoniakemissionen im Bereich der Landwirtschaft finden sich in der Botschaft des Bundesrats an das Parlament vom 1. Februar 2012 zur Agrarpolitik 2014 – 2017.

CH-Delegation will sich für weitere Reduktionen einsetzen
An den Verhandlungen in Genf vom 30. April bis zum 4. Mai wird die Schweiz von einer Delegation unter der Führung von Martin Schiess, Leiter der Abteilung Luftreinhaltung und nichtionisierender Strahlung (NIS) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), vertreten. Die Schweizer Delegation setzt sich gemäss dem vom Bundesrat am 18. April erteilten Mandat  für weitere Reduktionen der Emissionen von Stickstoff-Komponenten (Ammoniak und Stickoxide), Schwefel und flüchtigen organischen Verbindungen sowie für die Aufnahme von Reduktionszielen für Feinstaubemissionen ein. (UVEK/mc/pg)

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