Bern – Strengere Eigenkapital-Vorgaben, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht und Bezeichnung von Verantwortlichen bei Banken: Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat aus dem CS-Debakel Lehren ziehen und das Too-Big-To-Fail-Dispositiv schärfen.
Am Freitag beschloss er erste Eckwerte und eröffnete die erste von mehreren Vernehmlassungen. Dabei stützte er sich auf seinen eigenen Bericht zur Bankenstabilität vom April 2024 und die Arbeit der Parlamentarischen Aufsicht zur CS-Notfusion.
Für systemrelevante Banken mit Tochterfirmen im Ausland – namentlich die UBS – sind schärfere Eigenkapitalvorgaben geplant. Der Buchwert ausländischer Töchter soll vom Stammhaus künftig zu 100 Prozent vom hartem Eigenkapital abgezogen werden müssen. Heute ist nur eine teilweise Unterlegung vorgeschrieben.
Eigenkapital stärken
Wertverluste dieser Tochtergesellschaften sollen sich damit nicht mehr auf das harte Eigenkapital des Stammhauses in der Schweiz auswirken. Das stärkt laut dem Bundesrat das Eigenkapital des Stammhauses in der Schweiz. Auf eine allgemeine Erhöhung der Eigenmittel will die Regierung verzichten.
Die Finanzmarktaufsicht Finma soll mehr Aufsichtskompetenzen erhalten und bei Bedarf früher und effektiver Massnahmen anordnen können. Verhält sich eine Bank nicht korrekt, soll die Aufsicht gegen sie eine Busse aussprechen können.
Alle Banken sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig Verantwortliche benennen müssen. Kommt es zu Fehlverhalten, kann sich das auf variable Vergütungen auswirken. Seien die Verantwortlichkeit klar zugewiesen, könnten gezielte Sanktionen ausgesprochen werden, schreibt der Bundesrat zum Entscheid.
Streichung oder Kürzung von Boni
Die Rede ist von Streichung oder Kürzung von noch nicht ausbezahlten Boni, der Rückforderung von variablen Vergütungen oder von der Finma verhängten Massnahmen wie beispielsweise einem Gewährsentzug oder einem Berufsverbot. Wer innerhalb der Bank wofür zuständig ist, sollen die Banken in einem Dokument festlegen.
Die heute vier systemrelevanten Banken – UBS, Postfinance, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank – will der Bundesrat nämlich verpflichten, für mindestens einen Teil der Boni Sperrfristen zu setzen. Nach Fehlverhalten müssen zugeteilte, aber noch nicht überwiesene Boni gekürzt oder gestrichen werden.
Sie müssen auch bereits bezahlte variable Vergütungen zurückfordern können. Alle Banken müssen sich bei den variablen Vergütungen an minimale, im Gesetz verankerte Grundsätze halten. Kommt es zum Missmanagement durch hohe Führungskräfte, soll die Bank sie mit Vergütungsmassnahmen zur Verantwortung ziehen.
Boni-Verbote will der Bundesrat nach wie vor nicht. Denn ohne diese variablen Vergütungen könnten höhere Fixgehälter bezahlt werden. Diese würden wiederum die Fixkosten der Geldinstitute erhöhen. Es wäre damit in Krisen schwieriger, die Kosten einer Bank zu senken, gibt der Bundesrat zu bedenken.
Erste von mehreren Vernehmlassungen
Eine erste Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat am Freitag bereits eröffnet, bis zum 29. September. Er will strengere Bestimmungen für die Bewertung von Aktiven – etwa Software oder latente Steueransprüche – die in Krisen nicht genügend werthaltig sind. Auch die Liquiditätsanforderungen will er anpassen.
Banken sollen künftig Informationen und Szenarien samt Analysen vorlegen. Anhand der Unterlagen sollen die Finma und die zuständigen Behörden jederzeit beurteilen können, wie es in einer Liquiditätskrise um die Banken steht. Gelten sollen diese Bestimmungen frühestens ab Januar 2027.
Die Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung für ausländische Tochtergesellschaften will der Bundesrat im Herbst eröffnen. Eine weitere Vernehmlassung zu den übrigen Regelungen plant er im ersten Halbjahr 2026. Im ersten Semester 2026 soll noch eine weitere Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung starten. (awp/mc/pg)