St. Gallen – Die im Rahmen der CS-Rettung von der Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der Credit Suisse hat laut dem Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsgrundlage. Das Gericht hat nun die Finma-Verfügung in einem Teilentscheid aufgehoben.
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