Umstrittener Anti-Krisen-Kurs: EZB bekommt Gegenwind aus Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe – Die Europäische Zentralbank (EZB) ruft mit ihrem Anti-Krisen-Kurs das Bundesverfassungsgericht auf den Plan. Die Karlsruher Richter haben ernste Bedenken, dass die Währungshüter mit ihren milliardenschweren Käufen von Staatsanleihen womöglich zu weit gehen. Vor ihrem Urteil über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der Notenbank unter Präsident Mario Draghi schalten sie deshalb den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Es sprächen «gewichtige Gründe» dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstiessen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und griffen damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten ein, hiess es weiter. Die Wirtschaftspolitik ist in Europa den nationalen Regierungen vorbehalten.

60 Milliarden im Monat
Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die EZB seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in grossem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe anheizen. Verbraucher und Unternehmen geben im Idealfall mehr aus, wenn sie billiger an Geld kommen. Das kann die Konjunktur in Schwung bringen und die Inflation antreiben.

Die Kläger sehen sich durch die Geldpolitik der Notenbank als deutsche Wähler und Steuerzahler in ihren grundgesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechten verletzt. Die Vorlage in Luxemburg bedeutet, dass die Verfassungsrichter diese Vorwürfe sehr ernst nehmen. Weil es um EU-Recht geht, soll zunächst der EuGH urteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann später Karlsruhe.

Beteiligung könnte untersagt werden
In dem Verfahren geht es nur um Staatsanleihen und andere Wertpapiere des öffentlichen Sektors. Die anderen Einzelprogramme der EZB, zum Beispiel zum Kauf von Unternehmensanleihen, sind nicht betroffen. Die Staatsanleihenkäufe sind aber mit weitem Abstand der grösste Posten.

Im äussersten Fall könnten die Richter die deutsche Beteiligung daran untersagen. Die Bundesbank ist grösster Anteilseigner der EZB, entsprechend viele Papiere kauft sie. Bundesregierung und Bundestag könnte das Bundesverfassungsgericht verpflichten, auf politischer Ebene auf eine Anpassung oder Beendigung der Käufe hinzuwirken.

Riesiges Programm
Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen – insgesamt werden sich die Käufe dann auf 2,28 Billionen Euro summieren. Die EZB bewertet ihre Geldpolitik als Erfolg. Tatsächlich wächst die Wirtschaft im Euroraum nach der Schuldenkrise inzwischen wieder robust. Die Zeiten der Mini-Inflation sind vorerst vorbei.

Die Währungshüter streben im Euroraum eine Teuerungsrate von knapp unter zwei Prozent an, weit genug von der Nulllinie entfernt. Denn dauerhaft niedrige oder gar sinkende Preise verleiten Firmen und Verbraucher dazu, Investitionen aufzuschieben – in der Hoffnung, dass es bald noch billiger wird. Das kann die Konjunktur abwürgen. Hauptaufgabe der Notenbank ist es, für Preisstabilität zu sorgen.

Verfassungsbeschwerden
Gegen die EZB-Wertpapierkäufe – im Fachjargon QE («Quantitative Easing»/Quantitative Lockerung) genannt – sind in dem Verfahren gleich vier Verfassungsbeschwerden anhängig. Unter den Klägern sind der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler sowie mehrere Europaparlamentarier der Liberal-Konservativen Reformer (LKR) um den einstigen AfD-Mitbegründer Bernd Lucke. Luckes Beschwerde wird von mehr als 1700 Mitklägern unterstützt.

Die EZB sieht die Käufe von ihrem Mandat gedeckt, wie ein Notenbank-Sprecher sagte. Auch die EU-Kommission hält die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts für unbegründet. «Die Kommission ist überzeugt, dass die EZB beim Ankauf von Staatsanleihen (…) auf der Grundlage und in den Grenzen der Verträge handelt (…)», erklärte eine Sprecherin.

EuGH soll vorab entscheiden
Zentrale Fragen legt der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle jetzt dem EuGH zur Vorabentscheidung vor, mit der Bitte um ein beschleunigtes Verfahren. Erst auf der Grundlage des Luxemburger Urteils soll dann in Karlsruhe über die Klagen verhandelt werden.

Diesen Weg hat das Verfassungsgericht bisher erst einmal gewählt, und auch da ging es um die EZB. Auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise im Sommer 2012 hatte Draghi zugesagt, einzelne Krisenstaaten unter Bedingungen mit unbegrenzten Käufen von Staatsanleihen im Notfall zu stützen. Dazu kam es nicht, allein die Ankündigung wirkte beruhigend.

Massive Bedenken der Verfassunsgrichter
Gegen dieses Programm – von den Experten OMT («Outright Monetary Transactions») genannt – hatten die Verfassungsrichter massive Bedenken. Ehe sie den Daumen senkten, gaben sie allerdings den Richterkollegen am EuGH die Gelegenheit, die EZB-Beschlüsse durch eigene Auslegung mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. In Luxemburg bekamen die Währungshüter 2015 weitgehend grünes Licht.

Im Karlsruher OMT-Urteil aus dem Juni 2016 fügten sich die deutschen Richter dann grundsätzlich der bindenden Einschätzung aus Luxemburg, pochten aber auf die Einhaltung bestimmter Grenzen.

EZB dürfte Programm ohnehin zurückfahren
Bei den aktuellen QE-Anleihenkäufen stellt sich jetzt wieder die Frage, ob dieser Rahmen überschritten ist. So ist es der EZB beispielsweise verboten, die Käufe vorab anzukündigen. Die Richter werfen die Frage auf, ob es auf den Märkten nicht eine «faktische Gewissheit» gibt, dass ein festgelegter Teil aller Staatsanleihen im Euroraum aufgekauft wird.

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass die EZB das gewaltige Kaufprogramm im kommenden Jahr allmählich zurückfährt. Je nachdem, wie schnell das geht, wird das Urteil möglicherweise erst gesprochen, wenn die Käufe bereits beendet sind. In diesem Fall könnte Karlsruhe die Spielräume der EZB aber für die Zukunft beschränken. (awp/mc/upd/ps

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